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Unzüchtiges Verhalten: Wynonna Judds Tochter verurteilt!Getty ImagesZur Bildergalerie

Unzüchtiges Verhalten: Wynonna Judds Tochter verurteilt!

27. Apr. 2024, 19:30 - Louisa Riepe

Wynonna Judds (59) Tochter landete kürzlich mit Negativschlagzeilen in der Presse: Grace Kelley soll sich auf einer vielbefahrenen Autobahnkreuzung in Alabama entblößt haben. Aufgrund des Vorwurfs wurde sie festgenommen und in den Punkten Anstiftung zur Prostitution, unsittlicher Entblößung und Behinderung behördlicher Maßnahmen angeklagt. Am Donnerstag verantwortete sich der Promi-Spross deshalb vor Gericht. Wie Daily Mail berichtet, wurde die Anklage wegen Prostitution abgewiesen und die Anklage wegen unsittlicher Entblößung wurde auf das geringere Vergehen des unzüchtigen Verhaltens reduziert. Die Vorwürfe des unzüchtigen Verhaltens und der Behinderung staatlicher Tätigkeiten gestand die 27-Jährige.

Auch das Strafmaß wurde bereits festgelegt: Für den Vorwurf des unzüchtigen Verhaltens wurde Grace mit einer Geldstrafe von 200 Dollar [ca. 187 Euro] und einer 90-tägigen Haftstrafe belegt. Als Sexualstraftäterin musste sie sich dagegen nicht registrieren lassen. Für das Vergehen der Behinderung behördlicher Maßnahmen wurde sie zu einer Geldstrafe von 500 Dollar [ca. 467 Euro] und 90 Tagen Gefängnis, wovon 30 Tage auf Bewährung ausgesetzt wurden, verurteilt. Ihre Mutter war bei der Anhörung nicht anwesend.

Grace' Verteidiger David Musgrove erklärte gegenüber Daily Mail, dass "die Familie die Situation privat regeln wolle". Zudem ergänzte er zuversichtlich: "Die schwerwiegenden Anklagen gegen meine Mandantin wurden abgewiesen. Der Richter war fair zu ihr und sie hat sich im Gerichtssaal gut benommen und war höflich und respektvoll gegenüber dem Richter und den Polizeibeamten." Er gehe davon aus, dass Grace bald entlassen werde.

Fahndungsfoto von Grace Kelley, April 2024
Elmore County Jail / MEGA
Fahndungsfoto von Grace Kelley, April 2024
Wynonna Judd, Sängerin
Getty Images
Wynonna Judd, Sängerin
Denkt ihr, Grace wird sich zu dem Urteil noch äußern?
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