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Urteil wegen Sexhandels: Ghislaine Maxwell legt Berufung einGetty ImagesZur Bildergalerie

Urteil wegen Sexhandels: Ghislaine Maxwell legt Berufung ein

7. Juli 2022, 20:54 - Laura Damczyk

Was plant Ghislaine Maxwell (60) als Nächstes? Im vergangenen Monat wurde die Unternehmerin wegen jahrzehntelangen Missbrauchs zu einer Gefängnis- und Geldstrafe verurteilt, nachdem sie eine Reihe von Mädchen für Jeffrey Epstein (✝66) angeworben hatte – der Investmentbanker missbrauchte die minderjährigen Teenager, wobei sich auch die High-Society-Lady an den sexuellen Handlungen beteiligt hatte. Jetzt wurde bekannt gegeben: Ghislaine geht gegen ihre Verurteilung vor!

Laut The Independent hat Ghislaine bereits Berufung gegen ihre Verurteilung eingelegt: Erst Juni wurde die 60-Jährige zu 20 Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 750.000 Dollar (rund 727.900 Euro) verurteilt, was Ghislaine offenbar für nicht angemessen erachtet. Während der Staatsanwalt eine Strafe von mindestens 30 Jahren für angebracht hielt, forderten die Anwälte der Verurteilten nicht mehr als fünf Jahre und drei Monate.

Die Berufung folgte jetzt auf Ghislaines Verurteilung, in der sie von einem Geschworenengericht in fünf von sechs Anklagepunkten des Sexhandels für schuldig befunden wurde – allerdings wurde sie nur für drei der fünf Punkt rechtskräftig verurteilt. "Es fällt mir schwer, mich an das Gericht zu wenden, nachdem ich den Schmerz und die Qualen gehört habe, die in den heutigen Aussagen zum Ausdruck kommen", sagte Ghislaine damals.

Jeffrey Epstein und Ghislaine Maxwell
US DOJ/ MEGA
Jeffrey Epstein und Ghislaine Maxwell
Ghislaine Maxwell im Jahr 2008
Getty Images
Ghislaine Maxwell im Jahr 2008
Ghislaine Maxwell 2016 bei einem Event
Spaulding/WWD/REX/Shutterstock / Action Press
Ghislaine Maxwell 2016 bei einem Event


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