Mutmaßliches Opfer beschreibt Russell Brands "Echsenzunge"
Im Londoner Southwark Crown Court ist im laufenden Verfahren gegen Russell Brand (51) am Donnerstag eine brisante Tonaufnahme vorgespielt worden. Nach Berichten von TMZ stammt das Audiomaterial aus einer polizeilichen Befragung von 2023, in der eine Frau über einen mutmaßlichen Vorfall aus dem Jahr 1999 aussagte. Demnach trafen sich die beiden damals nach einer Bühnenshow des Komikers und begaben sich im Anschluss in dessen Hotelzimmer. Dort habe sich der Schauspieler bis auf die Unterwäsche entkleidet, woraufhin sie alarmiert reagiert und gefragt habe: "Nein, was machst du da?" Trotz ihrer Gegenwehr habe er sie daraufhin gegen ihren Willen festgehalten und geküsst. An ein prägendes Detail erinnerte sich die Betroffene besonders deutlich: Seine "echsenartige" Zunge.
Im weiteren Verlauf der Vernehmung schilderte die Zeugin, dass Russell sie schließlich gegen ihren Willen entkleidet und penetriert habe. "Es war nicht schön. Es war schmerzhaft. Er wollte einfach nur ejakulieren, und genau das tat er", beschrieb sie den mutmaßlichen Übergriff. Nach dem Vorfall habe sich der Entertainer völlig normal gegeben, während sie selbst von Schuldgefühlen geplagt worden sei. Auf die Frage der Ermittler, warum sie erst nach so vielen Jahren an die Öffentlichkeit gegangen sei, lieferte sie eine klare Erklärung: Eine im Jahr 2023 ausgestrahlte Dokumentation über Russells Verhalten habe bei ihr den endgültigen Entschluss reifen lassen, den Vorfall offiziell zu melden.
Verhandelt werden mutmaßliche Vorfälle mit insgesamt sechs Frauen, die sich zwischen 1999 und 2009 ereignet haben sollen. Das Gerichtsverfahren hat am Montag begonnen und ist auf eine mehrwöchige Dauer ausgelegt, um die Vorwürfe umfassend aufzuarbeiten. Insgesamt umfasst die Anklageschrift sieben Punkte, darunter drei Vorwürfe der Vergewaltigung, drei Fälle sexueller Übergriffe sowie einen Vorwurf eines unsittlichen Angriffs. Russell weist sämtliche Anschuldigungen in vollem Umfang von sich und plädierte vor Gericht in allen Punkten auf nicht schuldig.
























