

Staatsanwalt fordert Ablehnung von Marius Høibys Berufung
Marius Borg Høiby (29) soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft keine zweite Chance vor Gericht bekommen. Wie die norwegische Nachrichtenagentur NTB berichtet, beantragte die Anklagebehörde, seine Berufung gegen zentrale Teile des Urteils ohne erneute Verhandlung abzuweisen. Am 15. Juni 2026 hatte ihn das Osloer Bezirksgericht unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen an zwei Frauen, Misshandlung in einer engen Beziehung und schwerer Körperverletzung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Nun prüft das Berufungsgericht Borgarting, ob sein Rechtsmittel überhaupt zur Verhandlung zugelassen wird. Staatsanwalt Sturla Henriksbø hält es angesichts der umfangreichen Beweislage für ausgeschlossen, dass die nächste Instanz bei der Schuldfrage zu einem anderen Ergebnis kommt. "Wenn das Berufungsgericht der Ansicht ist, dass die Berufung keinen Erfolg haben wird, muss es die Zulassung der Berufung zur Verhandlung verweigern", betonte er. Sollte die Berufung abgelehnt werden, würden die angefochtenen Schuldsprüche wegen der beiden Vergewaltigungen und der Misshandlung seiner Ex-Freundin Nora Haukland nicht erneut verhandelt. Die Staatsanwaltschaft hat zudem selbst Berufung eingelegt und will prüfen lassen, ob die verhängte Haftstrafe von vier Jahren tatsächlich ausreichend ist.
Gegenüber NTB betonte der Staatsanwalt zugleich, dass der Fall trotz der enormen öffentlichen Aufmerksamkeit wie jedes andere Strafverfahren behandelt werden müsse. "Man soll einen Fall nicht zur Verhandlung zulassen, weil er allgemein auf großes Medieninteresse stößt oder weil der Angeklagte, mehrere Zeugen und Geschädigte bekannte Personen sind", stellte Sturla klar. Die Verteidigung vertritt hingegen eine andere Auffassung: Anwalt Petar Sekulic argumentiert, dass das Berufungsgericht die Schuldfrage angesichts der Beweislage sehr wohl erneut prüfen müsse. Die entsprechenden Argumente habe er in einer ergänzenden Berufungsschrift dargelegt. "Wir haben nicht erwogen, die Berufung zurückzuziehen", erklärte Petar. Sein Mandant sei bereit, sich einer weiteren Verhandlung zu stellen. Sollte das Rechtsmittel zugelassen werden, könnte der Prozess frühestens 2027 beginnen. Nebenklageanwalt John Christian Elden, der mehrere Geschädigte sowie Nora Haukland vertritt, rechnet mit einer regulären Einzelfallprüfung der drei angefochtenen Anklagepunkte. Marius dürfe seine Berufung zurücknehmen, dürfe aber nicht allein wegen der Prominenz des Falls an einer erneuten Verhandlung gehindert werden.
Insgesamt verbrachte Marius bislang mehr als 200 Tage in Untersuchungshaft oder unter elektronischer Überwachung zu Hause auf Skaugum. Diese Zeit soll später auf eine rechtskräftige Haftstrafe angerechnet werden. Anfang September wurde seine Untersuchungshaft mit seinem Einverständnis über den ursprünglich vorgesehenen 7. September 2026 hinaus verlängert. Hintergrund waren der Tod seines Zießgroßvaters König Harald V. (†89) und die damit verbundenen familiären Umstände. Die Entscheidung über die Berufung fällt damit in eine Phase großer Veränderungen für die norwegische Königsfamilie. Während das Gericht über den Antrag berät, hat der neue König Haakon VIII. (53) bereits seinen Eid vor dem Parlament abgelegt.
























