Staatsanwaltschaft will Marius Høibys Haft erneut verlängern

Staatsanwaltschaft will Marius Høibys Haft erneut verlängern

- Florentine Naumann
Lesezeit: 3 min
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Für Marius Borg Høiby (29) dürfte die Zeit unter strenger Aufsicht weitergehen. Die norwegische Staatsanwaltschaft will die Untersuchungshaft des 29-Jährigen erneut verlängern lassen, denn die derzeitige gerichtliche Anordnung endet am kommenden Montag, dem 7. September 2026. Polizeianwältin Oda Karterud bestätigte gegenüber Dagbladet, dass die Behörde eine weitere Inhaftierung unter elektronischer Kontrolle beantragen werde. Marius sitzt seit dem 2. Februar in Untersuchungshaft, verbüßt diese aber seit rund acht Wochen nicht mehr im Gefängnis: Er trägt eine elektronische Fußfessel und hält sich auf dem königlichen Anwesen Skaugum auf. Sowohl das Amtsgericht Oslo als auch das Berufungsgericht Borgarting halten die Maßnahme für notwendig. Nach Einschätzung der Gerichte besteht die Gefahr, dass der Sohn von Königin Mette-Marit (53) erneut Kontakt zu der als Frogner-Frau bezeichneten Betroffenen aufnimmt. Dadurch könne es zu weiteren Straftaten kommen. Seine Berufung gegen wesentliche Teile des Urteils ändert vorerst nichts an dieser Risikobewertung.

Marius wurde im Juni unter anderem wegen schwerer Gewalt gegen die Frogner-Frau, zweier Vergewaltigungen und der Misshandlung von Nora Haukland in einer engen Beziehung zu vier Jahren Haft verurteilt. Er bestreitet die Schuld und legte gegen die schwerwiegendsten Teile des Urteils Berufung ein, weshalb die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist. Ob es überhaupt zu einem neuen Verfahren kommt, liegt nun beim Berufungsgericht Borgarting. Die Staatsanwaltschaft beantragte, die Berufung nicht zuzulassen, legte selbst eine Gegenberufung ein und lässt prüfen, ob vier Jahre Haft ausreichend sind. Wie sehr ihn die Situation belastet, schilderte Marius bei einem Hafttermin am 10. August. Der Aufenthalt auf Skaugum sei besser als im Ila-Gefängnis, aber "nicht das coolste Dasein der Welt". Weiter erklärte er: "Es ist offensichtlich eine Belastung, das Haus nicht verlassen zu können. Nicht einkaufen, Freunde besuchen oder an verschiedenen Dingen teilnehmen zu können."

Eine Ausnahme machte die Polizei nach dem Tod von König Harald V. (†89): Marius durfte gemeinsam mit seiner Familie trauern, auch an der Beisetzung am 9. September darf er teilnehmen. John Christian Elden, der Nora und die Skaugum-Frau als Beistandsanwalt vertritt, hält das für selbstverständlich. "Der Bonus pater familias seiner Großfamilie ist gestorben, und natürlich soll er trauern dürfen", sagte der Anwalt gegenüber Dagbladet. "Selbst große und mächtige Bandenchefs erhalten in solchen Situationen Hafturlaub." Bereits kurz vor dem Ende seines Gerichtsprozesses hatte die gesundheitliche Situation des Sohnes von Kronprinzessin Mette-Marit für Aufsehen gesorgt. Die Zeitschrift SE og Hør berichtete damals, Marius sei in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag in eine Klinik in Oslo gebracht worden. Fotos sollen ihn dort in Begleitung eines Polizisten zeigen. Was ihm fehlte, blieb offen. Nach außen wirkte er laut dem Bericht unauffällig. Vor dem Gebäude rauchte er sogar noch eine Zigarette. Ob er wirklich die Nacht im Krankenhaus verbrachte, konnte sein Verteidiger damals nicht bestätigen.

Marius Borg Høiby in Oslo, Juni 2022
Getty Images
Marius Borg Høiby in Oslo, Juni 2022
König Harald V. an der Königlichen Oper in Stockholm, Juni 2026
Imago
König Harald V. an der Königlichen Oper in Stockholm, Juni 2026
Kronprinzessin Mette-Marit und Marius Borg Høiby beim 25-jährigen Thronjubiläum von König Harald in Trondheim, 23. Juni 2016
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Kronprinzessin Mette-Marit und Marius Borg Høiby beim 25-jährigen Thronjubiläum von König Harald in Trondheim, 23. Juni 2016
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