Nach Haralds Beerdigung: Marius Borg Høiby zurück in Haft
Für Marius Borg Høiby (29) ist der ihm gewährte Ausgang anlässlich der Beerdigung von König Harald V. (†89) beendet. Nach einem langen Tag an der Seite seiner Familie ist der Sohn von Königin Mette-Marit (53) am Mittwochabend nach Skaugum zurückgekehrt. Dort befindet er sich derzeit mit elektronischer Fußfessel in Untersuchungshaft. Wie Dagbladet berichtet, verließ Marius das Königliche Schloss kurz vor 20 Uhr – unmittelbar hinter dem Rest der Königsfamilie. Gegen 20:13 Uhr erreichte die Gruppe Skaugum. Zuvor hatte Marius noch an der Veranstaltung im Schloss teilgenommen, mit der die Familie gemeinsam mit angereisten Royals, Staatsoberhäuptern und Vertretern des offiziellen Norwegens den Beerdigungstag ausklingen ließ.
Für Marius hatte der Tag bereits kurz nach 10 Uhr begonnen. Gemeinsam mit der Königsfamilie verließ er Skaugum und fuhr mit Kronprinzessin Ingrid Alexandra (22) und Prinz Sverre Magnus (20) in der Limousine A3 nach Oslo. An der großen Trauerprozession nahm er aufgrund seiner privaten und nicht offiziellen Rolle innerhalb des Königshauses nicht teil. Stattdessen traf er später am Osloer Dom ein. Nach der Trauerfeier begleitete Marius die Familie auch zur privaten Zeremonie in der Schlosskirche auf Akershus. Dort wurde Harald im königlichen Mausoleum beigesetzt. Marius ging gemeinsam mit Märtha Louises Töchtern hinter der Prinzessin und ihrem Ehemann Durek Verrett (51) in die Kirche.
Dass Marius seinen Großvater an diesem Tag begleiten konnte, war nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich. Die Polizei hatte ihm für den 9. September Ausgang aus der Untersuchungshaft gewährt. Ob dieser für den gesamten Tag oder nur für bestimmte Zeiträume galt, wurde nicht öffentlich gemacht. Erst am Montag war Marius' Untersuchungshaft mit elektronischer Kontrolle auf Skaugum um weitere vier Wochen verlängert worden. Im Juni wurde er unter anderem wegen schwerer Gewalt, zweier Vergewaltigungen und Misshandlung in einer Beziehung zu vier Jahren Haft verurteilt. Gegen wesentliche Teile des Urteils hat er Berufung eingelegt, weshalb es noch nicht rechtskräftig ist.
























