Marius Borg Høiby bleibt vier Wochen länger in U-Haft

Marius Borg Høiby bleibt vier Wochen länger in U-Haft

- Sandrine Palme
Lesezeit: 2 min
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Für Marius Borg Høiby (29) verlängert sich die Zeit in Polizeigewahrsam: Das Amtsgericht Oslo entschied am Montag, dass der Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit (53) weitere vier Wochen in Untersuchungshaft bleiben muss. Wie die norwegische Tageszeitung Aftenposten berichtet, kann Marius damit voraussichtlich bis zum 5. Oktober festgehalten werden. Seine Haft verbringt der 29-Jährige allerdings nicht in einer Gefängniszelle, sondern unter elektronischer Überwachung auf dem königlichen Anwesen Skaugum. Dort trägt er eine Fußfessel und muss strenge Auflagen einhalten. Die Verlängerung wurde beschlossen, obwohl seine Berufung gegen das im Juni gefällte Urteil derzeit noch anhängig ist. Für Marius ändert sich damit zunächst nichts: Er bleibt weiterhin unter Aufsicht auf dem Anwesen, das der norwegischen Königsfamilie als Wohnsitz dient.

Marius befindet sich bereits seit Anfang Februar in Untersuchungshaft. Während er die ersten Monate noch in einem Gefängnis verbrachte, darf er die Haft seit Juni unter bestimmten Auflagen auf Skaugum absitzen. Einer Verlängerung dieser Regelung hatte er bereits im Vorfeld zugestimmt. Laut Aftenposten spielte dabei auch ein anstehender Termin am Mittwoch eine Rolle: An diesem Tag findet die Beisetzung von König Harald V. (†89) statt. Rund um Marius' Haftsituation sollten deshalb offenbar zusätzlicher Wirbel und öffentliche Aufmerksamkeit vermieden werden. Ausgangspunkt des Verfahrens ist das Urteil vom Juni. Damals wurde Marius unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen sowie der Misshandlung in engen Beziehungen zu einer vierjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Gegen das Urteil legte er anschließend Berufung ein, weshalb sich das Gericht erneut mit dem Fall befassen muss.

Die Staatsanwaltschaft hatte die nun gewährte Verlängerung der Untersuchungshaft zuvor beantragt, da die bisherige Anordnung nur bis zum 7. September galt. Sowohl das Amtsgericht Oslo als auch das Berufungsgericht Borgarting hatten zuletzt die Auffassung vertreten, dass eine weitere Untersuchungshaft notwendig sei. Nach Einschätzung der Gerichte besteht die Gefahr, dass Marius erneut Kontakt zu der Betroffenen aufnehmen könnte, die in norwegischen Medien als Frogner-Frau bezeichnet wird. Daraus könnten nach Ansicht der Gerichte weitere Straftaten resultieren. Auch die Berufung gegen das Urteil änderte an dieser Risikoeinschätzung vorerst nichts.

Marius Borg Høiby bei der Feier zum Nationalfeiertag in Skaugum, Norwegen
Imago
Marius Borg Høiby bei der Feier zum Nationalfeiertag in Skaugum, Norwegen
Marius Borg Høiby beim Jubiläum in Trondheim, 2016
Imago
Marius Borg Høiby beim Jubiläum in Trondheim, 2016
Marius Borg Høiby
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Marius Borg Høiby
Marius bleibt weitere vier Wochen in U-Haft: Findet ihr die Entscheidung des Gerichts richtig?