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Helena Fürst: Harter Fall von Kindeswohlgefährdung

5. Aug. 2012, 18:39 - Promiflash Redaktion

Helena Fürst (38) hilft in ihrer Sendung „Helena Fürst – Anwältin der Armen“ Menschen, die alles verloren haben, ungerecht vom Jobcenter behandelt wurden und vor dem finanziellen Ruin stehen. In der heutigen Ausgabe macht sich Helena Fürst mit ihrem mobilen Beratungsbus auf, um direkt vor den Jobcentern der Republik die nötige Hilfe zu leisten.

Ihr erster Fall: Die in Trennung lebende Susan (37) steht nach dem Beziehungs-Aus mit ihrem Mann vor den Trümmern ihres Lebens. Gemeinsam mit ihrem kleinen Sohn Elias bezieht sie eine neue Wohnung, die sie jedoch aufgrund ihrer finanziellen Misere nicht einrichten kann. Lediglich zwei Stühle lassen sich in der winzigen Bleibe finden. Ein Zustand, der weder tragbar noch kindgerecht ist. In ihrer Not kommt Susan bei ihrer Schwester unter, die jedoch ebenfalls von Hartz IV lebt und Susan deshalb nur eine begrenzte Zeit beherbergen kann. Jetzt wendet sich Susan an Helena Fürst, die sich zunächst einen Eindruck über die Wohnsituation verschafft, schnell feststellt, dass ein kleines Kind in keinem Fall so leben kann und sich sofort zum Jobcenter ausmacht. Denn sollte das Jugendamt plötzlich auftauchen, so könnte man Susan aufgrund er Wohnsituation ihr Kind wegnehmen. Sie möchte erwirken, dass Susan die Erstausstattung bezahlt bekommt, damit sie wenigstens ihrem Sohn etwas zu Essen kochen kann. Während des Termins mit der Sachbearbeiterin kann Helena Fürst bewirken, dass Susan sofort eine Barauszahlung bekommt und das übrige noch ausstehende Geld per Überweisung auf ihrem Konto eingeht.

Auch der zweite Fall gestaltet sich als schwierig. Helena Fürst ist nach Berlin in den Stadtteil Neukölln gereist, um der alleinerziehenden Mutter Melanie zu helfen. Diese lebt in einer 42 Quadratmeter großen Wohnung mit ihrer sechsjährigen Tochter, die laut Gutachten unbewohnbar ist. Weil das Jobcenter um diesen Umstand weiß, zahlt es seit vier Monaten keine Miete mehr. So sind Mietschulden entstanden, die Melanie allein nicht bewältigen kann. Helena Fürst beauftragt einen zweiten Gutachter, der keine baulichen Mängel feststellt. Mit diesem neuen Gutachten sucht sie das Jobcenter auf und kann erwirken, dass weiterhin die Miete sowie die angefallenen Mietrückstände gezahlt werden. Melanie kann ruhigen Gewissens mit ihrer Tochter in der Wohnung bleiben, ohne sich Gedanken über eine etwaige gesundheitliche Gefährdung in Kauf zu nehmen.

Hat die Anwältin der Armen in Potsdam auch so viel Glück? Hier lebt die 40-jährige Susanne, die nah der Verzweiflung ist. Erst kürzlich hat sie sich selbstständig gemacht, doch nun droht ihr dies alles zu verlieren. Nach einem Wasserrohrbruch, auf den der Vermieter wochenlang nicht reagierte, sind fast all ihre Möbel verschimmelt und die Wohnung feucht. Zudem stockt Susanne mit Hartz IV auf, arbeitet jedoch sieben Tage die Woche. Nach Helena Fürsts Brechungen müsste der Vermieter Susanne eine Entschädigung in Höhe von mindestens 9000 Euro zahlen. Dieser stellt sich jedoch quer und betont keinen Cent zu bezahlen. Schließlich kommt ihm die Anwältin aber auf die Schliche und deckt auf, dass der Vermieter Susanne nachspioniert hat. Der sieht sich daraufhin in der Bredouille und lenkt letztlich ein. So kann Helena Fürst erwirken, dass Susanne sofort fristlos kündigen kann, ihre Kaution in voller Höhe zurückerhält und zusätzlich noch eine Entschädigung in Höhe von 2000 Euro von ihrem einstigen Vermieter gezahlt bekommt. Ihrer Zukunft als Geschäftsfrau steht also nichts mehr im Weg.


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