Vor Gericht: Gary Glitter bestreitet schweren Missbrauch
Gary Glitter (82) ist am vergangenen Mittwoch erneut vor Gericht erschienen – allerdings nicht persönlich: Der frühere britische Popstar, der mit bürgerlichem Namen Paul Gadd heißt, wurde per Video aus dem Gefängnis zu einem Londoner Gericht zugeschaltet. Wie unter anderem BBC berichtet, bekannte sich der Musiker dabei in allen acht Anklagepunkten nicht schuldig. Ihm werden mutmaßliche Sexualstraftaten an einem Mädchen vorgeworfen, die Jahrzehnte zurückliegen sollen. Nach seinem umfassenden Nicht-schuldig-Bekenntnis muss der einstige Glamrock-Star weiter hinter Gittern bleiben: Er befindet sich bis zu seinem Prozess in Untersuchungshaft. Der Verhandlungsauftakt ist bislang für das kommende Jahr angesetzt. Der 82-Jährige äußerte sich bei dem Termin nicht weiter zu den Vorwürfen, sondern beschränkte sich auf Angaben zu seiner Person und sein Plädoyer.
Die Anklage umfasst insgesamt acht Punkte. Dabei geht es um vier Fälle unsittlicher Berührung, zwei Fälle von Unzucht mit einem Kind sowie zwei Fälle von unrechtmäßigem Geschlechtsverkehr mit einem Mädchen unter 13 Jahren. Die Staatsanwaltschaft ordnet die mutmaßlichen Taten dem Zeitraum zwischen 1978 und 1981 zu. Das betroffene Mädchen soll damals zwischen acht und elf Jahre alt gewesen sein. Als mutmaßlicher Tatort wird die damalige Wohnung von Gary Glitter im Londoner Stadtteil Kensington genannt. Dieser bestreitet sämtliche Anschuldigungen. Bis zum Prozessbeginn gilt für ihn die Unschuldsvermutung. Bis dahin bleibt er in Gewahrsam – eine Freilassung auf Kaution stand bei dem Termin nicht zur Debatte.
Öffentlich geworden waren die erneuten Vorwürfe gegen ihn einige Wochen vor dem jetzigen Gerichtstermin. Damals bestätigte die britische Strafverfolgungsbehörde Crown Prosecution Service, dass eine Frau Anzeige gegen ihn erstattet hat. Sie wirft ihm Vorfälle aus den Jahren 1978 bis 1981 vor. In den 1970er-Jahren war Gadd unter dem Künstlernamen Gary Glitter einer der bekanntesten Vertreter des Glamrocks in Großbritannien und feierte mit Hits wie "Rock and Roll (Part 2)" große Chartserfolge. Von dieser Karriere ist längst nichts mehr übrig: Statt Bühnenauftritten und Plattenverkäufen bestimmen inzwischen erneut Gerichtstermine und ein laufendes Strafverfahren die Schlagzeilen um den einstigen Popstar. Wie es in dem Fall weitergeht, dürfte sich erst im kommenden Jahr zeigen.






















