Marius Høibys Hafturteil fühlt sich für Nora nach "Sieg" an
Für Nora Haukland war es ein emotionaler Moment: Nachdem ihr Ex-Freund Marius Borg Høiby (29) am vergangenen Montag zu vier Jahren Haft verurteilt wurde, meldete sich die norwegische Influencerin auf Instagram zu Wort – und fand dabei klare Worte. Das Gericht sprach den Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit (52) in 34 von 40 Anklagepunkten schuldig, darunter psychische und physische Misshandlung von Nora. "Der Montag fühlt sich wie ein kleiner Sieg an. Zu spüren, dass es Hoffnung auf Gerechtigkeit im Rechtssystem gibt, schenkte mir Wärme in etwas, das sonst schwer, schmerzhaft und erschöpfend gewesen ist", schrieb sie.
In ihrem emotionalen Beitrag erzählte Nora, wie sehr die vergangenen zwei Jahre an ihr gezehrt haben – und wie die Erlebnisse sie noch heute begleiten. "Traumata verschwinden nicht unbedingt einfach, nur weil Zeit vergeht. Selbst heute bekomme ich noch Herzrasen, wenn ich eine zuschlagende Tür höre, die schweren Schritte eines Mannes oder das dröhnende Geräusch eines Motorrads", erklärte sie. Außerdem beschrieb sie, wie sie während der Beziehung ständig versucht habe, sich anzupassen: "Ich dachte: Vielleicht, wenn ich mich anders kleide. Vielleicht, wenn ich mich weniger schminke. Vielleicht, wenn ich weniger Raum einnehme. Ich versuchte, mich kleiner zu machen." Doch all das habe nichts gebracht – es sei nur schlimmer geworden. Eine mögliche Berufung von Marius schloss sie nicht aus: "Wenn die Sache angefochten wird, bin ich bereit. Ich mache mich nicht kleiner. Ich werde nicht schweigen. Und ich werde nicht brechen."
Doch ein Schlussstrich ist das Urteil offenbar noch nicht: Angeblich soll Marius bereits planen, in Berufung zu gehen. Seine Verteidigung kündigte noch am Tag der Urteilsverkündung an, das Urteil anzufechten. Gegenüber der norwegischen Tageszeitung Verdens Gang sagte sein Anwalt Petar Sekulic: "Er ist der festen Überzeugung, dass er der Vergewaltigungsvorwürfe eindeutig unschuldig ist." Und weiter: "Daher ist er sich ganz sicher, dass Berufung eingelegt werden muss."











