Zoo-Spenden: Betty Whites letzter Wunsch droht zu scheitern
Mehr als vier Jahre nach Betty Whites (†99) Tod droht die Umsetzung ihres letzten Wunsches für den Zoo von Los Angeles an einem juristischen Hindernis zu scheitern. Ein Teil des Vermögens der Schauspielerin sollte dem Tierpark auch nach ihrem Tod weiterhin in Form regelmäßiger Spenden zugutekommen. Nun gibt es hierbei jedoch ein Problem: Der Zahlungsweg, den sie vor ihrem Ableben festlegte, existiert in dieser Form nicht mehr. Die gemeinnützige Organisation namens Greater Los Angeles Zoo Association, über die die Spenden abgewickelt werden sollten, arbeitet nicht mehr mit dem Zoo von Los Angeles zusammen. Wie TMZ unter Berufung auf eine bei Gericht eingereichte Beschwerde berichtet, hat der Verwalter von Bettys Treuhandfonds daher richterliche Hilfe beantragt. Er möchte durchsetzen, dass das Geld künftig über andere Organisationen ausgezahlt werden darf. Ob die beantragte Anpassung genehmigt wird, ist noch offen: Das zuständige Gericht hat bislang keine Entscheidung über den Antrag des Treuhänders getroffen.
Die Treuhandregelung wurde zuletzt im Jahr 2020 geändert. Aufgrund der inzwischen beendeten Zusammenarbeit zwischen dem Zoo von Los Angeles und der Greater Los Angeles Zoo Association soll die Regelung nun erneut angepasst werden. Der Verwalter möchte den Wortlaut der Verfügung ändern lassen, um auf alternative Organisationen ausweichen zu dürfen, die aktuell mit dem Zoo kooperieren. Der Antrag zielt somit nicht darauf ab, Bettys Vermächtnis einem anderen Begünstigten zukommen zu lassen. Vielmehr soll ihr ausdrücklich festgehaltener Wille unter den neuen organisatorischen Bedingungen weiterhin praktisch umgesetzt werden können.
Betty setzte sich zu Lebzeiten intensiv für Tiere und den Zoo von Los Angeles ein. Diese Verbindung wollte sie offenbar auch über ihren Tod hinaus aufrechterhalten – durch regelmäßige finanzielle Unterstützung aus ihrem Nachlass. Betty starb am 31. Dezember 2021 im Alter von 99 Jahren und damit nur wenige Wochen vor ihrem 100. Geburtstag. Nun hängt die weitere Umsetzung ihres letzten Wunsches von der Entscheidung des Gerichts ab. Erst wenn das Gericht die beantragte Anpassung des Treuhandfonds genehmigt, können die Spenden über eine andere Organisation weiterlaufen. Wann über den Antrag entschieden wird, geht aus den bisherigen Berichten nicht hervor.























