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Nach 2 Jahren U-Haft: Prinz Marcus von Anhalt freigesprochenJürgen Kirschner / ActionPressZur Bildergalerie

Nach 2 Jahren U-Haft: Prinz Marcus von Anhalt freigesprochen

15. Apr. 2016, 21:02 - Promiflash Redaktion

Normalerweise führt Prinz Marcus von Anhalt (49) ein unbeschwertes Leben: Der Businessmann genoss seinen Alltag stets in Prunk und Protz, bis sich alles änderte. Vier Jahre Haft wegen Steuerhinterziehung, trotz aufgehobener Strafe folgte ein neuer Haftbefehl. Jetzt, nach zwei Jahren Untersuchungshaft, gibt es eine Wendung in Prinz Marcus von Anhalts Prozess, denn der adoptierte Adelige wurde freigesprochen.

Das Landgericht Augsburg hat das Urteil des Amtsgerichts am 15. April aufgehoben, wie eine Pressmitteilung des zuständigen Rechtsbeistandes belegt. Weil Prinz Marcus von Anhalt einen Staatsanwalt beleidigte, wurde er damals zu einer Strafe in Höhe von 60.000 Euro verurteilt, woraufhin die Anwälte des Nachtclub-Besitzers Berufung einlegten. Wie das Schreiben erklärt, hatte der 49-Jährige einen privaten Brief per Gefangenenpost verschickt, in dem er schrieb, der Staatsanwalt des Verfahrens sei "der dümmste Staatsanwalt der Welt, der schielt, zu klein ist und gerne George Clooney wäre, aber voll ist mit Komplexen."

Diese Nachricht wurde vom Landgericht Augsburg geöffnet, es folgte die Strafe gegen den Verfasser. Das Berufungsverfahren gab dem Prinzen heute nun recht, denn die Post sei nicht an die Öffentlichkeit gerichtet gewesen. Wie der Richter ausgesagt haben soll, stünde die Strafe in keinem Verhältnis zur Tat, die Wortwahl sei in der Situation "normal" gewesen. Auch Prinz Marcus von Anhalt argumentierte ähnlich: "Ich wollte den Staatsanwalt auch gar nicht beleidigen. Wenn ich aber der Meinung bin, dass er in Bezug auf das in Deutschland bestehende Steuerrecht nicht besonders kompetent ist, weil er meiner Meinung nach von wirtschaftlichem Handeln und Unternehmertum nicht viel Ahnung hat, sollte ich eine solche Meinung in sarkastischer zugespitzter Form in einem privaten Brief ja wohl einem Bekannten gegenüber mitteilen dürfen". Ob die Staatsanwaltschaft die Entscheidung nun mit Rechtsmitteln bekämpft, ist noch unklar.


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