Richter weist Ghislaine Maxwells Haftentlassungsantrag ab
Ghislaine Maxwell (64) muss sich auch weiterhin mit der harten Realität hinter Gittern arrangieren. Die ehemalige Societylady ist mit ihrem jüngsten Versuch gescheitert, den Schuldspruch im Missbrauchskomplex um den verstorbenen Multimillionär Jeffrey Epstein (†66) zu kippen und vorzeitig aus der Haft entlassen zu werden. Laut Gerichtsdokumenten, die unter anderem TMZ vorliegen, wies US-Bundesrichter Paul Engelmayer den Antrag vor einem Bundesgericht in Manhattan ab, womit sowohl die Verurteilung wegen Sexhandels als auch das Strafmaß von 20 Jahren Gefängnis unangetastet bleiben. Der Richter fand dabei bemerkenswert deutliche Worte und zerpflückte Ghislaines Eingaben als allesamt haltlos sowie in Teilen schlicht leichtfertig. Das Gericht stellte zudem klar, dass ihre Behauptungen im Wesentlichen auf Spekulationen und Unwahrheiten beruhten. Ihre langjährige Haftstrafe verbüßt Ghislaine derzeit in einem Bundesgefangenenlager in Bryan im US-Bundesstaat Texas.
Den Antrag hatte Ghislaine bereits Ende 2025 eingereicht und ihre Verurteilung dabei öffentlich als vollständiges Fehlurteil dargestellt. Sie warf der Staatsanwaltschaft vor, entlastendes Material unterschlagen und den Geschworenen falsche Aussagen vorgelegt zu haben. Als vermeintliche Entlastungsbeweise führte Ghislaine freigegebene Dokumente an, die sie nach Ansicht des Gerichts jedoch keineswegs reinwaschen, sondern nur noch tiefer belasten. Einen Großteil der vorgebrachten Punkte erklärte der Richter für unzulässig, da sie bereits im Berufungsverfahren hätten geltend gemacht werden müssen. Schon frühere Rechtsmittel waren wirkungslos geblieben: Ein Bundesberufungsgericht hatte das Urteil bestätigt und der Supreme Court lehnte es ab, den Fall überhaupt zur Verhandlung anzunehmen.
Die ursprüngliche Verurteilung erfolgte nach einem einmonatigen Prozess in fünf Anklagepunkten, nachdem vier Frauen detailliert über den erlittenen Missbrauch ausgesagt hatten. Der Unternehmerin wurde zur Last gelegt, minderjährige Mädchen gezielt für Jeffrey angeworben und gefügig gemacht zu haben. Die aktuelle Entscheidung fällt nun in eine Phase weiterer Aktenfreigaben, in der zusätzliche Unterlagen aus einer Zivilklage an die Öffentlichkeit gelangen. US-Bundesrichterin Loretta Preska erlaubte kürzlich die Veröffentlichung weiterer Dokumente aus den Ermittlungen im Zusammenhang mit Jeffrey. Zum Schutz der betroffenen Opfer sollen sämtliche Identitätsmerkmale und Namen in den Papieren allerdings umfassend geschwärzt bleiben.








