Ermittlung gegen Böhmermann: Hat Merkel richtig entschieden?

Bundeskanzlerin Angela Merkel in Brüssel, Juni 2019Thierry Monasse/Getty Images
15. Apr. 2016 -
Promiflash Redaktion

Das ist eine echte Zwickmühle: Angela Merkel (61) verkündete, dass die Bundesregierung einer Ermittlung gegen Jan Böhmermann (35) zustimmt. Denn gleichzeitig will sie den Paragraphen 103 zum Beleidigungsverbot ausländischer Staatsoberhäupter abschaffen. Die Kanzlerin befindet sich in einer komplizierten Lage, weil sie sich damit weder auf Erdogans noch auf Böhmermanns Seite stellt. Hat sie am Ende richtig entschieden?

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Luna, Til und Lilli Schweiger bei der "Schutzengel"-Premiere in Berlin im September 2012Getty Images

Nochmal zum Mitschreiben: Das Schmähgedicht gegen den türkischen Präsidenten hat diesen mehr als verärgert. Das deutsche Gesetz schafft die zwei Grundlagen, auf die sich Erdogan in dieser Sache berufen kann: Den Paragraphen 185, dieser erlaubt die strafrechtliche Verfolgung von ausländischen Staatsmännern und den Paragraphen 103, der die Beleidigung verbietet. In der Pressekonferenz positionierte sich Merkel sinngemäß so: Die Beziehungen zu der Türkei sind wichtig, deshalb könne sie die Sache nicht als Scherz abtun und muss die Gedichtsaffäre ernst nehmen. Es wurde der Ermittlung demnach zugestimmt und der Fall wird vor Gericht kommen.

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Michelle, Sasha, Malia und Barack Obama im August 2016Getty Images

Ebenfalls wurde jedoch von ihr verkündet, dass der Paragraph 103 abgeschafft beziehungsweise umgewandelt werden soll. Das heißt: Der türkische Präsident kann Jan vor Gericht zerren (da ja die Regierung zustimmte), könnte sich jedoch dann nicht mehr auf den Beleidungsparagraphen 103 berufen, sollte dieser rechtzeitig außer Kraft treten. Erdogan dürfte Böhmermann also "nur" verklagen. Das Strafmaß könnte damit anders ausfallen - unter anderem auch zugunsten Böhmermanns.

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Satiriker Jan BöhmermannGetty Images

Mit dieser Entscheidung stehen jetzt alle Parteien unbefriedigt da: Erdogan, der Jan gern verknacken würde, es jetzt aber nicht mehr nach seinem Wunsch kann, da die Bundesregierung die Gesetzeslage änderte; Merkel, die den Wünschen Erdogans nachgeben möchte, weil sie auf die diplomatischen Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei in Sachen Flüchtlingskrise angewiesen ist, gleichzeitig die Gewaltenteilung in Deutschland wahren muss; Und Böhmermann, dessen Gedicht zur Staatsaffäre ausgeweitet wurde und vom deutschen Recht für seine Äußerungen belangt werden kann.

Puh! Die Hauptfrage, die sich in dieser Sache stellt ist eigentlich: Hätte Böhmis Scherzgedicht solche Wogen geschlagen, wenn es von vorherein nicht so bierernst genommen worden wäre?

Hätte Merkel der Ermittlung überhaupt stattgeben sollen? Stimmt darüber in der Umfrage ab.

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