Sieg für P. Diddy: Klage von Dawn Richard wurde abgewiesen
Sean "Diddy" Combs (56) kann vorerst aufatmen: Die Zivilklage von Sängerin Dawn Richard (42) gegen den Rapper ist in einem US-Bundesgericht abgewiesen worden. Laut Gerichtsunterlagen, über die TMZ berichtet, hat der zuständige Richter sämtliche Vorwürfe der Musikerin verworfen – bis auf einen urheberrechtlichen Punkt. Dieser eine Anspruch darf allerdings nicht erneut vor dem Bundesgericht, sondern nur noch vor einem Gericht im Bundesstaat New York verhandelt werden. Für Diddy bedeutet die Entscheidung einen wichtigen juristischen Etappensieg inmitten seiner aktuellen Rechtsstreitigkeiten.
Der Richter kam zu dem Schluss, dass der Großteil der von Dawn erhobenen Ansprüche verjährt sei und deshalb nicht weiter verfolgt werden könne. Die Sängerin hatte den Unternehmer im September 2024 verklagt. In der Klage schilderte sie, Diddy sei wütend auf sie geworden, nachdem sie seiner damaligen Freundin Cassie (39) geraten habe, ihn wegen angeblicher Misshandlungen zu verlassen. Außerdem warf sie ihm vor, sie im Studio an Brust und Po berührt zu haben und sie durch extreme Arbeitsanforderungen tagelang ohne Schlaf gelassen zu haben, was zu Gewichtsverlust und Hautausschlägen geführt habe. Diddys Anwältin Erica Wolff wies die Vorwürfe damals gegenüber TMZ scharf zurück und bezeichnete sie als konstruierte Geschichte, die zeitlich auffällig mit Dawns Albumveröffentlichung zusammenfalle. Zudem war Dawn eine der Zeuginnen im Strafverfahren gegen Diddy.
Dawn wurde Mitte der 2000er-Jahre durch die Castingshow "Making the Band" und die Girlgroup Danity Kane bekannt, bevor sie mit Diddy später auch in dem Projekt Diddy-Dirty-Money arbeitete. Trotz ihrer nun erhobenen Vorwürfe hatte die Sängerin im Laufe der Jahre immer wieder mit dem Rapstar kooperiert, etwa beim Reboot von "Making the Band" oder ihrem Gastauftritt auf seinem Album "The Love Album". Diddy wurde im Oktober 2025 in Zusammenhang mit Prostitution zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und zwei Monaten sowie einer Geldstrafe verurteilt. In den schwerwiegendsten Anklagepunkten – Erpressung und Sexhandel – wurde er freigesprochen. Durch seine Teilnahme an einem Drogenentzugsprogramm wurde sein voraussichtliches Entlassungsdatum auf den 25. April 2028 vorverlegt – ursprünglich war der 4. Juni 2028 angesetzt.








