Angeklagte Kim Gloss: Diese Strafe ist realistisch

Kim DebkowskiActionpress/ Andreas Weihs
2. Mai 2014 -
Promiflash Redaktion

Im vergangenen Herbst hatte Kim Gloss (21) einen ziemlich schweren Autounfall: Sie geriet mit ihrem Wagen in Hamburg in den Gegenverkehr, krachte in einen Bus, ihre Beifahrerin fiel sogar ins Koma. Nun kam, was kommen musste: Kim wird von der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt, da sie eine Sorgfaltsplichtverletzung in dem Vorfall ausmacht. Natürlich steht in diesem Zusammenhang nun die Frage im Raum, mit welcher Strafe die junge Mutter rechnen muss.

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Rocco Stark und Kim Gloss im Sommer 2013 in BerlinGetty Images

Promiflash hat dazu den Berliner Fachanwalt für Verkehrsrecht Goetz Grunert befragt. Er erklärte im Interview, dass der gesetzliche Strafrahmen in Fällen dieser Art tatsächlich bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe lautet, allerdings wird dieser in der Praxis nur in Extremfällen angewandt. "Im richtigen Leben kriegt sie das nicht", so der Experte. Stattdessen geht er davon aus, dass Kim nach dem entsprechenden Paragraf des Strafgesetzbuches mit einer Geldstrafe rechnen muss, welche sich einerseits nach der Schwere der Tat und andererseits nach ihrem Verdienst richtet: "Wenn sie zu 120 Tagessätzen verurteilt wird, dann wäre das in diesem Fall ziemlich viel." Denn Kim sei ja keine Wiederholungstäterin, sondern zum ersten Mal auffällig geworden. Vermutlich geht diese Geschichte also glimpflich für die Entertainerin aus: Mit einer Freiheitsstrafe scheint sie auf jeden Fall nicht rechnen zu müssen.

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