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Darf Schwesta Ewas Töchterchen mit ins Gefängnis?Getty ImagesZur Bildergalerie

Darf Schwesta Ewas Töchterchen mit ins Gefängnis?

1. März 2019, 11:12 - Promiflash Redaktion

Was wird aus der kleinen Aaliyah Jeyla? Diese Frage stellen sich die Fans von Schwesta Ewa (34) vor allem im Bezug auf die Verhandlung der frischgebackenen Mama. Im Sommer 2017 wurde die Skandalrapperin wegen verschiedener Verbrechen im Rotlichtmilieu zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt – sie ging jedoch in Berufung. Am Donnerstag erklärte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil aber nun für rechtskräftig. Darf ihre Tochter bei ihr bleiben?

Anwältin Adrijana Blazevska erklärte gegenüber RTL: "Eine Bedingung ist beispielsweise das Alter: Das Kind darf noch nicht schulpflichtig sein. Es kommt auf die Mindestverbüßungszeit an, das heißt, sie muss noch mindestens vier Monate zu verbüßen haben." All diese Punkte erfüllt die 34-Jährige und hat somit gute Chancen darauf, ihre restliche Haftstrafe in einem Mutter-Tochter-Gefängnis zu verbüßen.

Acht Monate saß die Musikerin 2017 bereits – diese Zeit wird auf die Haftstrafe angerechnet. Die ehemalige Prostituierte wurde insgesamt wegen 35-facher Körperverletzung, sexueller Verführung Minderjähriger und Steuerhinterziehung verurteilt.

SSIO, Schwesta Ewa und Xatar bei einem Event im Januar 2018
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SSIO, Schwesta Ewa und Xatar bei einem Event im Januar 2018


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