

Vorher-Nachher-Fotos: BGH-Urteil im Fall von Dr. Rick & Nick
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gegen das Unternehmen Aesthetify von den bekannten Influencern und Ärzten Dr. Rick und Dr. Nick entschieden. Demnach ist es unzulässig, minimalinvasive Schönheitsbehandlungen wie Hyaluron-Unterspritzungen mit Vorher-Nachher-Bildern zu bewerben. Die Richter in Karlsruhe stuften diese Behandlungen als operative plastisch-chirurgische Eingriffe ein, womit die Werbung gegen das Heilmittelwerbegesetz verstößt. Das Unternehmen mit Sitz in Recklinghausen hatte solche Bilder auf Instagram und seiner Website veröffentlicht, um Behandlungen wie Lippenformungen oder Nasenkorrekturen zu bewerben. Das berichten zahlreiche Medien, unter anderem Stern.
Dieser Streitpunkt wurde von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vor Gericht gebracht, die in der Darstellung einen klaren Gesetzesverstoß sah. Nach dem Heilmittelwerbegesetz ist es verboten, für nicht medizinisch notwendige operative und plastisch-chirurgische Eingriffe mit vergleichenden Darstellungen vor und nach der Behandlung zu werben. Streitentscheidend war die Definition des Begriffs "operativ". Der BGH bejahte, dass auch Eingriffe mit Kanüle statt Skalpell darunterfallen. Damit setzte das oberste Gericht die bisherige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm fort.
"Dr. Rick" und "Dr. Nick", die nicht nur als Schönheitsärzte, sondern auch als Influencer aktiv sind, haben sich mit ihren Social-Media-Aktivitäten eine breite Reichweite aufgebaut. Gerade dort griffen sie häufig auf Vorher-Nachher-Bilder zurück, um ihre Dienstleistungen zu präsentieren. Mit dem Urteil wird ihrer Werbestrategie jedoch ein Riegel vorgeschoben. Doch wie erfolgreich sie in den sozialen Medien tatsächlich ohne diese Art der Darstellung bleiben, wird die Zeit zeigen. Risiken und Nebenwirkungen bei der Vermarktung ihrer Dienste müssen sie künftig genauer abwägen. "Ich bin so überrascht wie ihr", kommentiert Dr. Nick das Ganze auf Instagram.