Revision eingelegt! Schwesta Ewa will nicht in den Knast!

Schwesta Ewa, Januar 2018Getty Images
27. Juni 2017 -
Promiflash Redaktion

Zwei Jahre und sechs Monate Gefängnis? Auf keinen Fall, wenn es nach Schwesta Ewa (32) geht! Vor rund einer Woche war die ehemalige Prostituierte zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Gegen das Urteil sei jetzt jedoch Doppelrevision eingelegt worden: Weder die Gangsta-Rapperin noch die Staatsanwaltschaft hielten die Strafe für angemessen!

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SSIO, Schwesta Ewa und Xatar bei einem Event im Januar 2018Getty Images

Während die Anklage ein höheres Strafmaß fordere, soll Ewa beim Bundesgerichtshof eine Bewährungsstrafe erreichen wollen, das berichtet jetzt Bild Online. Vor rund einer Woche musste sich die gebürtige Polin vor dem Richter verantworten. Knapp acht Monaten dauerte die Untersuchungshaft, nach der Urteilsverkündung kam sie aber vorerst auf freien Fuß.

Ewa soll teilweise noch minderjährige, weibliche Fans aus Polen nach Deutschland gebracht und sie anschließend zur Prostitution gezwungen haben. Die Anklage hatte dementsprechend gelautet: Zuhälterei, Menschenhandel, gefährliche Körperverletzung und Steuerhinterziehung. Da drei Mädchen jedoch ausgesagt haben, freiwillig für Ewa gearbeitet zu haben, sah das Gericht Zuhälterei und Menschenhandel als nicht erwiesen an.

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