Marius Borg Høibys neue Anwälte gehen auf Konfrontationskurs
Marius Borg Høibys (29) neue Verteidiger signalisieren bereits im Vorfeld des Berufungsprozesses, dass sie einen konfrontativen Kurs einschlagen wollen. Wie VG berichtet, gibt es zwischen Alexander Greaker und Daniel Storrvik sowie der Staatsanwaltschaft Streit darüber, in welcher Form die Beweise vor dem Berufungsgericht Borgarting präsentiert werden sollen. Staatsanwalt Sturla Henriksbø möchte Teile der Aussagen aus dem ersten Prozess als Videoaufzeichnungen vorführen lassen. Die Verteidigung verlangt dagegen, dass die Zeugen noch einmal persönlich vor Gericht erscheinen. Dabei geht es um die Vorwürfe, die weiterhin verhandelt werden: zwei Vergewaltigungen und Gewalt in einer nahen Beziehung gegen Marius' frühere Partnerin Nora Haukland. Nach Ansicht der Anwälte sind direkte Aussagen nötig, weil das Gericht die Glaubwürdigkeit der Zeugen beurteilen muss. Außerdem wollen sie zusätzliche Fragen stellen. Gegenüber dem Newsportal sagten die Verteidiger klar: "Wir sind mit dem Staatsanwalt nicht einverstanden." Marius selbst werde in jedem Fall erneut aussagen. Der Prozess soll am 9. Februar 2027 beginnen.
Bislang haben Alexander Greaker und Daniel Storrvik 14 Zeugen benannt, die bereits vor dem Bezirksgericht ausgesagt hatten. Darüber hinaus sollen vier weitere Zeugen erstmals gehört werden. Im Zuge der Prozessvorbereitungen könnten zudem noch zusätzliche Zeugen und Beweismittel hinzukommen. Ein verkürzter Prozess auf Kosten einer umfassenden Beweisaufnahme kommt für das Anwaltsteam offenbar nicht infrage: "Wir werden nicht auf eine notwendige Beweisaufnahme verzichten, um eine kürzere Zeugenliste zu erhalten. Høibys Fall soll vor dem Berufungsgericht vollumfänglich geprüft werden." Sturla plant dagegen mit weniger Zeugen als in der ersten Instanz. Seiner Ansicht nach könnten Videoaufnahmen die Belastung für Betroffene und Zeugen verringern, ohne dass das Gericht eine schlechtere Entscheidungsgrundlage hat. Für zusätzliche Fragen könnten einzelne Personen trotzdem vorgeladen werden. Grundlage ist eine Gesetzesänderung, nach der Aufzeichnungen aus der ersten Instanz im Berufungsverfahren grundsätzlich ganz oder teilweise abgespielt werden sollen, solange das Verfahren dabei ordnungsgemäß bleibt. Die Verteidiger halten dagegen, dass die Regel erst nach dem ersten Prozess geändert wurde. Die Aufnahmen seien damals also nicht unter dieser Voraussetzung entstanden.
Für das Berufungsverfahren sind bislang 16 Verhandlungstage zwischen dem 9. Februar und dem 5. März 2027 angesetzt. Die erste Instanz dauerte sieben Wochen mit insgesamt 28 Verhandlungstagen, damals sagten mehr als 70 Zeugen aus. Nun werden die Verurteilungen wegen der mutmaßlichen Vergewaltigung zweier Frauen und wegen Gewalt gegen Nora erneut geprüft. Der Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit (53) hat gegen alle drei Schuldsprüche Berufung eingelegt. Von zwei weiteren Vergewaltigungsvorwürfen war Marius bereits freigesprochen worden. Da gegen diese Freisprüche keine Berufung eingelegt wurde, sind sie im anstehenden Verfahren nicht mehr Gegenstand der Verhandlung. Allerdings hat auch die Staatsanwaltschaft das Urteil angefochten. Aus ihrer Sicht fällt die verhängte Haftstrafe von vier Jahren zu milde aus. Damit steht im Berufungsprozess nicht nur eine mögliche Verringerung, sondern auch eine Erhöhung des Strafmaßes im Raum.





















