"Keinohrhasen"-Klage: Til Schweiger muss Finanzen offenlegen

Til Schweiger bei der Premiere von "Gott, Du kannst ein Arsch sein"Getty Images
27. Okt. 2020 -
Promiflash Redaktion

Seit 2004 bringt Til Schweiger (56) mit seiner Produktionsfirma Barefoot Films Kassenschlager wie "Kokowääh", "Honig im Kopf", "Keinohrhasen" sowie dessen Fortsetzung "Zweiohrküken" ins Kino. An den beiden zuletzt genannten Streifen wirkte auch Drehbuchautorin Anika Decker (45) mit. Nun verklagte die 45-Jährige den Schauspieler, da sie für diese beiden Filme nicht angemessen an den Gewinnen beteiligt worden sein soll. Diese Woche konnte Decker einen Sieg verbuchen, denn der zuständige Richter gab ihr im ersten Schritt recht!

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Anika Decker, DrehbuchautorinGetty Images

Das berichtet Bild – und Thomas Heymann, Pressesprecher für die Berliner Zivilgerichte, sagte der Zeitung dazu: "Die Zivilkammer des Landgerichts Berlin hat mit dem heute verkündeten Urteil dem Auskunftsbegehren der Drehbuchautorin Anika Decker gegen eine Produktionsfirma und auch Rechteinhaberin der beiden Filme 'Keinohrhasen' und 'Zweiohrküken' bzw. gegen einen Film und Medienkonzern – in erster Instanz – stattgegeben." Das bedeutet, das Gericht habe einem Auskunfts-Anspruch der Drehbuchautorin gegen die beiden Beklagten in erster Instanz für gegeben erachtet.

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Til Schweiger, SchauspielerGetty Images

"Die Barefoot Films GmbH nimmt das Urteil zur Kenntnis und wird gemeinsam mit Warner Bros. als zweite Beklagte beratschlagen, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen", so der Kommentar eines Sprechers von Schweiger. Die Produktionsfirma hat nun vier Wochen Zeit, um Berufung einzulegen.

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Anika Decker bei der Premiere von "SMS für dich"Getty Images
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