Wieder Ärger: Jens Lehmann wird von seinem Anwalt verklagt
Jens Lehmann (55) scheint nicht zur Ruhe zu kommen. Nachdem der ehemalige National-Torwart in diesem Jahr bereits wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt wurde, wird ihm jetzt die nächste Klage zugestellt. Diesmal kommt diese von seinem eigenen Anwalt. Laut Süddeutsche.de schuldet Jens seinem ehemaligen Rechtsbeistand rund 24.000 Euro. Die Summe setzte sich zum einen aus 14.726,25 Euro Honorar und einigen Mehrkosten zusammen. Mithilfe des Landgerichts München II will der Jurist dieses Geld nun einklagen. Bereits am Dienstag soll es zu einem ersten Gespräch gekommen sein. Der Anwalt vertrat den Ex-Fußballer im sogenannten Kettensägen-Prozess, in welchem er sich aber von seiner Aufgabe aufgrund von Differenzen zurückzog. Bereits 2024 soll Jens eine Verringerung der geschuldeten Summe angeboten worden sein – dieser weigerte sich aber wohl, zu zahlen.
Beide Parteien sollen es dem Gericht vergangenen Dienstag nicht allzu leicht gemacht haben. Ein großer Streitpunkt war das angesetzte Stundenhonorar: Eine Seite bezeichnete es als angemessen, die andere als zu hoch. Der Richter schloss sich wohl letzterer Meinung an und bemängelte auch die Auflistung der ausgeführten Aufgaben des Anwalts. Letztlich schlug das Gericht vor, die rund 15.000 Euro Honorar auf 9.000 Euro zu reduzieren. Dem Ergebnis stimmten Jens und sein ehemaliger Anwalt mit einem Widerrufsrecht zu. Bis zum 4. November haben beide Seiten noch die Möglichkeit, ihre Entscheidung zu widerrufen. Sollte einer von beiden davon Gebrauch machen, könnte der Prozess in eine weitere Runde gehen.
In dem Fall, in dem der klagende Anwalt kurzzeitig an Jens' Seite im Gericht stand, soll der Sportler die Garage seines Nachbarn mutwillig mit einer Kettensäge zerstört haben. Angeblich, weil sie seine Sicht auf den Starnberger See versperrte. Der Vorfall ging vor Gericht und im Dezember 2023 wurde Jens ein erstes Mal verurteilt. Seine Verteidigung legte jedoch Berufung ein. Zu einem endgültigen Urteil kam es erst im September 2024. Der 55-Jährige wurde zu einer Geldstrafe von insgesamt 135.000 in 150 Tagessätzen von 900 Euro verurteilt. Die Berufung zog er zurück. "Der Angeklagte wird wegen eines zweifachen Betrugsversuchs und einer Sachbeschädigung zu verurteilen sein", erklärte der Gerichtssprecher gegenüber RTL.