Eigentlich war seine Freilassung schon in trockenen Tüchern, doch nun muss Marius Borg Høiby (29) wohl vorerst weiter in Haft bleiben. Der Grund: In den 16 Wochen, die der Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit (53) unter elektronischer Überwachung auf dem königlichen Gut Skaugum verbrachte, schlug einer der wöchentlich mehrfach durchgeführten Tests auf Alkohol an. Marius selbst weist den Vorwurf zurück, wissentlich getrunken zu haben: "Er bleibt dabei, dass er nicht freiwillig Alkohol getrunken hat. Auch diejenigen, die ihn kontrollierten, hatten keinen Verdacht, dass er unter Alkoholeinfluss stand", erklärte sein Verteidiger Daniel Storrvik gegenüber VG. Die Staatsanwaltschaft sieht darin dennoch einen Verstoß gegen das strikte Rauschmittelverbot, legte Berufung mit aufschiebender Wirkung ein und befürchtet bei einer Freilassung einen Rückfall sowie ein hohes Risiko weiterer Straftaten.
Dem Beschluss zufolge hält es das Gericht für überwiegend wahrscheinlich, dass Marius am Tag vor dem betreffenden Test Alkohol zu sich genommen hat, obwohl die Strafvollzugsbehörde den Vorfall bisher weder abschließend bewertet noch offiziell gemeldet hat. Für die Anklage ist die Lage dennoch eindeutig. "Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat der Beschuldigte gegen die Bedingungen der Untersuchungshaft mit elektronischer Kontrolle verstoßen, indem er ein Rauschmittel konsumiert hat", betonte Polizeianwältin Oda Karterud im Interview mit VG. Das Amtsgericht sah die Lage zuvor anders und hielt Meldepflichten, weitere Tests und die Fortsetzung seiner Behandlung für ausreichend, da Marius weder Betroffene kontaktiert noch Kontaktverbote missachtet habe.
Nach der ersten gerichtlichen Entscheidung zeigte sich die Seite des Beschuldigten zunächst noch sehr zuversichtlich. "Wir sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Marius ist froh und erleichtert, nimmt es aber gefasst auf, da es noch nicht rechtskräftig ist", sagte sein Anwalt nach der Entscheidung. Doch weil die Justiz das Rechtsmittel samt aufschiebender Wirkung verfolgt, bleibt die Unterbringung mit Fußfessel auf Skaugum, die für Marius mittlerweile unerträglich geworden sei, vorerst bestehen. Sein Anwalt zeigte sich irritiert über die vorschnelle Ankündigung der Berufung vor Einsicht in die Beschlussbegründung und betonte: "Wir hoffen, dass die Staatsanwaltschaft die Berufung zurückzieht, nachdem sie die Begründung des Gerichts gründlich gelesen hat." Ob Marius auf freien Fuß kommt, liegt nun in den Händen des Berufungsgerichts.























