Überraschende Wende im Fall von Marius Borg Høiby (29): Das Osloer Amtsgericht hat am Montag entschieden, seine Untersuchungshaft nicht zu verlängern und seine Freilassung anzuordnen. Künftig soll Marius die Zeit mit einer elektronischen Fußfessel auf dem königlichen Gut Skaugum verbringen. Tatsächlich auf freiem Fuß ist Marius trotz des Beschlusses jedoch noch nicht. Wie der norwegische Sender NRK berichtet, wollen Polizei und Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung Berufung einlegen. Deshalb bleibt er vorerst weiterhin in Gewahrsam. Zu der Entscheidung kam es im Rahmen einer Anhörung, bei der über die Fortdauer seiner Untersuchungshaft beraten wurde. Seine Verteidigung hatte beantragt, ihn aus der bisherigen Haftform zu entlassen. Wegen des angekündigten Rechtsmittels kann die Anordnung allerdings zunächst nicht umgesetzt werden. Wie es für ihn weitergeht, hängt nun also davon ab, wie über das angekündigte Rechtsmittel entschieden wird. Bis dahin muss der Norweger weiter abwarten.
Nach der Anhörung sprach Verteidiger Daniel Storrvik darüber, wie die Lage seinem Mandanten zusetzt. Gegenüber VG erklärte der Jurist: "Er hat es schwer mit der Situation, in der er sich jetzt befindet." Während der Anhörung ging es auch ausführlich um den psychischen Zustand des 29-Jährigen. Eine Person von der norwegischen Strafvollzugsbehörde wurde dazu befragt, welche Auswirkungen die Untersuchungshaft auf ihn gehabt habe. Daniel zufolge habe die bisherige Form der Untersuchungshaft für den Sohn der Royal nicht funktioniert. Mit seiner Entscheidung folgte das Gericht der Argumentation der Verteidigung und sprach sich für eine Freilassung unter Auflagen aus. Vorgesehen ist, dass Marius mit einer elektronischen Fußfessel nach Skaugum zurückkehrt und überwacht wird. Ob und wann das tatsächlich geschieht, bleibt wegen der angekündigten Berufung offen. Weil Polizei und Staatsanwaltschaft das Rechtsmittel aber bereits angekündigt haben, wird der Beschluss zunächst nicht umgesetzt. Damit bleibt die Situation für Marius vorerst unverändert.
Zuletzt hatte Marius seine Untersuchungshaft bereits mit einer elektronischen Fußfessel auf Skaugum verbracht. Die Staatsanwaltschaft wollte diese Maßnahme ursprünglich um weitere vier Wochen verlängern lassen. Schon vor dem Gerichtstermin hatte sein Verteidiger jedoch klargestellt, dass er die rechtlichen Voraussetzungen für eine weitere Inhaftierung nicht als erfüllt betrachte. Neben dem laufenden Verfahren musste Marius zuletzt auch einen schweren persönlichen Verlust verkraften. Ende August starb sein Stiefgroßvater König Harald V. (†89). Im Zusammenhang mit dem Todesfall durfte der Sohn der Kronprinzessin die Untersuchungshaft laut VG mehrfach vorübergehend verlassen. Unter anderem konnte er so an der royalen Beisetzung teilnehmen und gemeinsam mit seiner Familie Abschied nehmen. Nun steht erneut die Frage im Raum, unter welchen Bedingungen er bis zu den nächsten juristischen Entscheidungen untergebracht wird.























