Erbstreit-Ende! Udo Jürgens Tochter bekommt über 8 Mio. Euro

Udo Jürgens im Januar 2013Getty Images
2. Mai 2016 -
Promiflash Redaktion

Endlich hat es ein Ende! Ein Schweizer Gericht fällte nun ein Urteil im Streit um das Erbe des verstorbenen Musikers Udo Jürgens (✝80). Seine nicht-eheliche Tochter Gloria Burda hatte dagegen geklagt, dass sie im Testament nur als Vermächtnisnehmerinn mit einem Pflichtteil und nicht als vollwertige Erbin bedacht wurde. Ihre Forderungen wurden allesamt abgewiesen, aber ihr Anteil kann sich trotzdem sehen lassen.

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Helene Fischer und Florian Silbereisen in der TV-Show "Das Adventsfest der 100.000 Lichter", 2016Getty Images

Wie aus dem Urteil hervorgeht, erhält die Studentin ein stolzes Sümmchen von angeblich rund 8,3 Millionen Euro. Von dem Geld muss Gloria die Gerichtskosten von 28.135 Euro und Entschädigungen an Jürgens‘ Anwalt und Udos Bruder Manfred Bockelmann zahlen, berichtet Bild. Beide wollte die junge Frau als Testamentverwalter absetzen lassen wegen Befangenheit und unzureichender Befähigung. Ihre weiteren Forderungen betrafen unter anderem die Verschenkung eines Motorbootes, den unrechtmäßigen Kauf von Aktien der "Udo Jürgens Master AG" und die Auszahlung eines von ihrem Vater für sie eingerichteten Bankkontos.

Seine zweite uneheliche Tochter Sonja Jürgens bekommt den gleichen Anteil des 52 Millionen Euro schweren Vermögens wie Gloria. Die ehelichen Kinder John und Jenny Jürgens (49) sind Haupterben und erhalten auch zukünftig die Einnahmen aus den Liedrechten.

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