Nach VIP-Vorwürfen: Diddys Entlasstermin erneut verschoben

Nach VIP-Vorwürfen: Diddys Entlasstermin erneut verschoben

- Yasmin Keller
Lesezeit: 2 min
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Sean "Diddy" Combs (56) muss nach aktuellem Stand länger im Gefängnis bleiben als zuletzt berichtet. In den Unterlagen der US-Bundesgefängnisbehörde ist seine Entlassung inzwischen für den 2. März 2028 vorgemerkt. Zuvor war dort noch der 21. Januar 2028 hinterlegt – die Freilassung des verurteilten Rappers verschiebt sich damit erneut, diesmal um sechs Wochen, nach hinten. Wie People berichtet, wurde der Eintrag geändert, nachdem Vorwürfe über eine angebliche VIP-Behandlung des Musikers im FCI Fort Dix im US-Bundesstaat New Jersey öffentlich geworden waren. Ob diese Berichte tatsächlich der Grund für die erneute Anpassung sind, geht aus den Unterlagen allerdings nicht hervor. Diddys Entlassungstermin wurde während seiner Haft bereits mehrfach geändert. Trotz des neuen Aufschubs könnte er das Gefängnis nach derzeitigem Stand noch immer früher verlassen als ursprünglich geplant: Zunächst war der Termin auf Juni 2028 festgesetzt worden.

Nach einem Bericht von NBC News soll der Musiker in der Haftanstalt unter anderem Zugang zu einem verbotenen Handy und zu Alkohol gehabt haben. Zudem soll er Mitgefangene dafür bezahlt haben, ihn zu massieren, aufwendige Mahlzeiten für ihn zuzubereiten und verschiedene Aufgaben für ihn zu übernehmen. Nachdem diese Behauptungen öffentlich wurden, soll Diddy laut TMZ wieder in Einzelhaft verlegt worden sein. Dem Magazin People zufolge befindet er sich weiterhin dort. Der Rapper verbüßt eine 50-monatige Haftstrafe. Im Jahr 2025 war er in zwei Fällen schuldig gesprochen worden, Personen über Bundesstaatsgrenzen transportiert zu haben, damit diese der Prostitution nachgehen. Von den schwerwiegenderen Anklagepunkten wurde der ehemalige Musikmogul hingegen freigesprochen. Dazu gehörten die Vorwürfe des Sexhandels und der organisierten Kriminalität.

Auch finanziell bekommt Diddy die Folgen weiterer Rechtsstreitigkeiten zu spüren. Einem Gerichtsbeschluss zufolge, der TMZ vorlag, muss er Anwaltskosten in Höhe von umgerechnet 426.000 Euro übernehmen. Das Geld geht an NBCUniversal. Hintergrund ist seine erfolglose Klage gegen die Dokumentation "Diddy: The Making of a Bad Boy". Der Medienkonzern hatte zunächst eine vollständige Erstattung seiner Anwaltskosten gefordert und dafür rund 883.000 Euro veranschlagt. Das Gericht sprach dem Unternehmen letztlich deutlich weniger zu. Dennoch kommt auf Diddy damit eine hohe zusätzliche Zahlung zu, während er seine Haftstrafe verbüßt. Seine Klage gegen die Dokumentation brachte ihm somit nicht den gewünschten Erfolg, sondern endete mit der gerichtlich angeordneten Beteiligung an den Rechtskosten der Gegenseite.

P. Diddy, Rapper
IMAGO / MediaPunch
P. Diddy, Rapper
Sean "Diddy" Combs, Rapper
Imago
Sean "Diddy" Combs, Rapper
P. Diddy, September 2007
IMAGO / ZUMA Press Wire
P. Diddy, September 2007
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