Anwalt erklärt heiklen Zeitpunkt von Märtha Louises Klage
Mitten in der Trauerzeit am norwegischen Hof sorgte ein juristischer Schritt von Prinzessin Märtha Louise (55) und ihrem Ehemann Durek Verrett (51) für Aufsehen: Am 14. September reichte das Paar in LA eine umfangreiche Schadensersatzklage gegen vier frühere Vertraute von Durek ein – nur fünf Tage nach der Beisetzung von König Harald V. (†89). Nun meldet sich der Anwalt des Paares, Richard Roth, gegenüber VG zu Wort und erklärt, warum sein Mandantenduo in dieser Phase keine andere Wahl gehabt habe. Nach kalifornischem Recht hätten bestimmte Ansprüche sonst wegen ablaufender Fristen nicht mehr geltend gemacht werden können. "Im Namen unserer Mandanten waren wir gezwungen, die Klage zu diesem Zeitpunkt einzureichen", betont er. Zugleich wies er einen Vorwurf zurück, der seit Bekanntwerden der Klage im Raum steht: "Unsere Mandanten sind sich des ersten Zusatzartikels zur US-Verfassung, seines umfassenden Schutzes und des Rechts auf freie Meinungsäußerung sehr bewusst."
Ein Blick auf die Fristen stützt die Argumentation des Anwalts: In Kalifornien gilt für Verleumdungsklagen eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die früheste Veröffentlichung, auf die Märtha Louise und Durek ihre Forderungen stützen, erschien am 15. September 2025. Die Klageschrift wurde auf den 14. September 2026 datiert – unmittelbar vor dem Ende dieser Frist. Richard argumentiert, dass der Schutz der freien Rede nicht für unwahre Behauptungen gelte, die anderen schadeten. "Auch wenn die Beklagten das Recht haben, Äußerungen zu tätigen, die von der Verfassung geschützt sind, müssen sie nach amerikanischem Recht zur Verantwortung gezogen werden, wenn die Äußerungen falsch und schädlich sind", erklärt er. Medienrechtsanwältin und Professorin Susan E. Seager sieht das anders. Wer wegen Aussagen klage, die durch den ersten US-Verfassungszusatz geschützt seien, greife die Redefreiheit an. Ob die umstrittenen Äußerungen tatsächlich geschützt sind, dürfte ein zentraler Punkt des Verfahrens werden. Die vier genannten Beklagten ließen Anfragen von VG bislang unbeantwortet.
Die Klage, die Märtha Louise, Durek und dessen Firma Ohana Productions LLC eingereicht haben, umfasst Schadensersatzforderungen von mehr als 71 Millionen Euro. Den ehemaligen Vertrauten werfen sie vor, Dureks Ruf mit ihren Aussagen beschädigt und dessen Geschäfte beeinträchtigt zu haben. Neben mutmaßlicher Verleumdung geht es auch um angebliche Verstöße gegen unbefristete Vertraulichkeitsvereinbarungen. Entsprechende Absprachen bestanden den Unterlagen zufolge unter anderem mit einem früheren Freund und Geschäftspartner sowie mit Dureks Halbschwester. Sie untersagen beiden Seiten abwertende, kritische oder negative Äußerungen übereinander und über nahestehende Personen. Die wirtschaftlichen Folgen beziffert die Klageschrift als erheblich: Dureks Einnahmen aus Vorträgen und öffentlichen Auftritten sollen vollständig weggebrochen sein. Auch bei seinen weiteren Angeboten seien die Einbußen drastisch. Auch für Angebote wie den "Spirit Optimizer", die "Healing Temples" und die "Shaman School" werden Rückgänge geltend gemacht – jeweils von mehr als 90 Prozent.


























