Krebskranker Alfons Schuhbeck bleibt weiter auf freiem Fuß

Krebskranker Alfons Schuhbeck bleibt weiter auf freiem Fuß

- Theresa Neureuter
Lesezeit: 2 min
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Alfons Schuhbeck (77) bleibt weiterhin auf freiem Fuß. Wie die Staatsanwaltschaft München I jetzt erklärte, wurde die Unterbrechung der Haft des krebskranken Kochs verlängert, und zwar bis mindestens zum 5. Mai 2027. Ausschlaggebend dafür ist ein aktuelles medizinisches Gutachten, das die Behörde selbst in Auftrag gegeben hatte. Vonseiten der Staatsanwaltschaft heißt es, dass der Starkoch "zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin nicht haftfähig" sei. Für Alfons bedeutet das, dass er zunächst nicht wieder hinter Gitter muss. Seine medizinische Versorgung findet damit weiterhin außerhalb der Gefängnismauern statt. Endgültig erledigt ist das Thema allerdings nicht. Im Mai kommenden Jahres wollen die Behörden erneut prüfen, wie es um die Gesundheit des Unternehmers steht. Erst dann wird sich zeigen, ob er seine Strafe weiter absitzen muss oder die Unterbrechung erneut verlängert wird.

Diese Entscheidung ist jedoch kein Freifahrtschein. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft kann die Verlängerung jederzeit widerrufen werden. Außerdem bleibt die Haftstrafe selbst in vollem Umfang bestehen. Ausgesetzt ist allein ihre Vollstreckung, und das ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen. Im Gefängnis muss der Koch schon seit Februar 2025 nicht mehr sitzen. Wie ernst seine Lage ist, wurde im Juni 2025 öffentlich. Damals kam bei einem Gerichtsverfahren ans Licht, dass er schwer an Krebs erkrankt ist. Sein Anwalt fand dafür deutliche Worte und beschrieb die Krankheit als "nicht heilbar, fortschreitend". Zwar hatte sich Alfons einer Operation unterzogen. Den Ärzten gelang es dabei aber nicht, den Tumor vollständig zu entfernen. Seitdem wird sein Gesundheitszustand regelmäßig von Fachleuten überprüft.

Schon im April 2026 hatte ein medizinischer Sachverständiger ein klares Urteil gefällt. Nachdem er die Unterlagen der behandelnden Ärzte gesichtet hatte, kam er zum Schluss, dass der Koch nicht inhaftiert werden könne. Selbst eine Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt mit eigener Krankenabteilung stufte er als nicht umsetzbar ein. Verurteilt worden war der frühere Fernsehkoch im Juli 2025 vom Landgericht München I. Die Richter sprachen ihn unter anderem der Insolvenzverschleppung, des Subventionsbetrugs und des vorsätzlichen Bankrotts schuldig. Gegen den 77-Jährigen wurde eine Gesamtstrafe von vier Jahren und drei Monaten verhängt. Darin floss auch ein früheres Urteil wegen Steuerhinterziehung ein. Hintergrund der Verfahren: Alfons hatte sich mit seinem verzweigten Firmengeflecht aus Restaurants, einem Gewürzladen und einem Partyservice finanziell übernommen. Im Insolvenzverfahren meldeten Gläubiger Forderungen in Höhe von insgesamt 27 Millionen Euro an.

Alfons Schuhbeck im Oktober 2022 vor Gericht
Getty Images
Alfons Schuhbeck im Oktober 2022 vor Gericht
Alfons Schuhbeck, Sternekoch
Getty Images
Alfons Schuhbeck, Sternekoch
Alfons Schuhbeck, Koch
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Alfons Schuhbeck, Koch