Michael Wendler cancelt Beach-Party: Fans voll verar****?
29. Nov. 2016, 6:03 - Promiflash Redaktion
Eingefleischte Fans von Schlagerstar Michael Wendler (44) mussten nun einen herben Rückschlag hinnehmen. Wochenlang fieberten sie auf das Event des Jahres hin – eine Beach-Party auf dem Privatgestüt ihres Idols! Nun verkündete der Wendler jedoch diese Hiobsbotschaft: Er musste die Party absagen, da die verantwortliche Kreisverwaltung die Veranstaltung verboten hat. Die Behörde meldete sich nun aber ebenfalls zu Wort – und zwar mit einem Hinweis darauf, dass Michael Wendler seine Fans die ganze Zeit nur an der Nase herumgeführt haben könnte!
Auf seinem Facebook-Account verkündete der ehemalige Dschungelcamp-Teilnehmer nun das Aus für seine geplante Beach-Party. "Ich habe bis zum Schluss gekämpft und gehofft!!! Die Behörde vom Kreis Wesel hat die Winterveranstaltung Beachparty 2016 auf Gestüt Wendler untersagt! Die Begründung: Das Gestüt sei nun hinreichend bekannt und bedarf keiner weiteren Werbeveranstaltung", schrieb Michael Wendler an seine Fans. Nun meldete sich aber der vermeintliche Spielverderber – die Kreisverwaltung Wesel – zu Wort. Und die erzählte gegenüber der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung eine ganz andere Geschichte.
So soll der "Sie liebt den DJ"-Interpret schon von Anfang an gewusst haben, dass diese Party niemals stattfinden wird – und auch die Begründung sei eine gänzlich andere. Demnach liege das Gestüt in einem Landschaftsschutzgebiet und deswegen seien nur zwei Events pro Jahr erlaubt. Diese habe Michael Wendler für das Jahr 2016 schon lange aufgebraucht – und habe ebenfalls bereits seit April gewusst, dass eine dritte Party nicht genehmigt wird. Demnach könne sich die Behörde nicht erklären, warum Michael Wendler überhaupt erst Tickets verkauft hat. Hat der Schlagerstar seinen Fans etwa bewusst falsche Hoffnungen auf eine nie stattfindende Beachparty gemacht? Die Betroffenen können sich zumindest mit einem Versprechen trösten: Noch dieses Jahr möchte der Wendler die Ticketbesitzer mit einem Ersatzkonzert entschädigen.
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