Fan-Treffen geschwänzt: Justin Bieber muss 5.000 $ blechen

Selena Gomez und Justin Bieber bei einem Basketballspiel im April 2012 in Los AngelesGetty Images
28. Dez. 2016 -
Promiflash Redaktion

Hach ja, irgendwie ist es ja ein bisschen beruhigend – auch Megastars wie Justin Bieber (22) kümmern sich mal nicht um ihren Papierkram und müssen dann ordentlich draufzahlen. Anfang des Jahres wurde bekannt, dass es zukünftig keine Meet & Greets mehr während der "Purpose-World-Tour" geben wird: Das ließ sich eine Fan-Mutter so gar nicht gefallen und klagte. Weil sein Team nicht schnell genug reagierte, muss der Biebs jetzt über 5.000 US-Dollar an die wütende Mama zahlen.

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Selena Gomez und Justin Bieber 2012 in HollywoodGetty Images

Na, da schaut jemand aktuell wohl ziemlich blöd aus der Wäsche! Im März kündigte Justin auf seinem Instagram an, vor seinen Konzerten werden in Zukunft keine Fan-Treffen mehr stattfinden. Er würde sich danach einfach zu erschöpft fühlen und keine 100 Prozent mehr auf der Bühne geben können. Belieber, die bereits Tickets für ein Meeting mit ihrem Idol gekauft hatten, bekamen den Preis zwar zurückerstattet – das schien einer Familie aus Florida allerdings nicht zu reichen. Laut Just Jared verklagte die Mutter den "What Do You Mean?"-Sänger wegen Vertragsbruch. Sie gab an, für alle Tickets 1.856,35 Dollar gezahlt zu haben. Weil Justins Team auf die Klage nicht reagierte, ordnete das Gericht nun an, dass der Ex von Selena Gomez (24) ganze 5.298,75 Dollar zahlen muss.

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Justin und Hailey Bieber im September 2018Getty Images

In letzter Zeit scheint sich Justin gegen so Einiges aufzulehnen. Immer wieder gerät der 22-jährige Superstar in Auseinandersetzungen mit Paparazzi. Kürzlich verstimmte der Sänger dann seine Fans mit einem Kreisch-Verbot auf einem Konzert. Stellt sich die Frage, ob Justin gerade vielleicht alles zu viel wird. Was meint ihr? Stimmt dazu in unserer Umfrage ab.

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Selena Gomez und Justin Bieber im November 2011Getty Images

Im Clip seht ihr, wie Justin versucht die Paparazzi zurechtzuweisen.

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