FKA Twigs gewinnt erste Runde im Streit um Künstlernamen
Im langjährigen Streit um ihren Künstlernamen kann FKA Twigs (38) einen wichtigen Teilerfolg verbuchen. Wie Billboard berichtet, wies der US-Bezirksrichter Jed S. Rakoff am Dienstag die markenrechtlichen Ansprüche der Indieband The Twigs gegen die Sängerin zurück. Die Gruppe, die von den Zwillingsschwestern Laura und Linda Good gegründet wurde, hatte der Britin vorgeworfen, mit ihrem Namen die eigene Marke zu verletzen. Durch die enorme Bekanntheit der Musikerin, die bürgerlich Tahliah Barnett heißt, werde der Wert ihres Bandnamens geschwächt oder sogar zerstört. Der Richter entschied allerdings nicht darüber, wie ähnlich die beiden Namen tatsächlich sind – aus seiner Sicht kam die Klage einfach viel zu spät. Wegen einer Verletzung der Marke "The Twigs" kann FKA Twigs damit nicht mehr belangt werden. Ihre eigenen Vorwürfe gegen die Schwestern bleiben dagegen weiterhin Teil des Verfahrens.
Rakoff stützte seine Entscheidung auf die sogenannte Laches-Doktrin, die eine unangemessene Verzögerung rechtlicher Schritte verbietet. Bereits 2013 hätten Laura und Linda Good durch einen E-Mail-Austausch von der angeblichen Markenverletzung gewusst, spätestens aber mit ihrer ersten Klage im Jahr 2014. "Nachdem die Goods ihre Klage zurückgezogen hatten, veröffentlichte Barnett weiterhin Musik unter dem Namen 'FKA twigs'. Dennoch unternahmen die Goods bis 2024 nichts und brachten die vorliegenden Ansprüche erst 2026 vor. Mit anderen Worten: Die Goods ließen ihre Ansprüche mindestens ein Jahrzehnt lang ruhen", heißt es laut Billboard in der Entscheidung. Auch die Ausnahme für vorsätzliche Markenverletzungen greife nicht: "Die Schriftsätze stützen nicht einmal ansatzweise die Schlussfolgerung, dass Barnett beabsichtigte, eine Verwechslung zwischen ihr und den Goods zu fördern." Die Sängerin wiederum hält an ihren Anschuldigungen fest. Sie wirft dem Duo vor, 2024 Unterlassungsschreiben verschickt, mit einer Klage gedroht und für das Fallenlassen der Einwände eine hohe siebenstellige Summe verlangt zu haben.
Der Konflikt um den Namen schwelt bereits seit 2013. The Twigs, 1994 von den beiden Schwestern gegründet, zogen 2014 erstmals gegen die Solokünstlerin vor Gericht, nahmen die Klage aber zurück, nachdem ihr Antrag auf eine einstweilige Verfügung abgelehnt worden war. Laut Gerichtsunterlagen, die Rolling Stone zitiert, bot Tahliah dem Duo damals 15.000 Dollar an, damit beide Acts ihre Namen parallel und ohne Streit nutzen können. Die Zwillinge sollen das Angebot und jede Form einer Koexistenzvereinbarung abgelehnt haben. In ihrer jüngsten Gegenklage behaupteten sie zudem, die Musikerin habe den Zusatz "FKA" immer häufiger weggelassen und sich nur noch "Twigs" genannt. Damit nutze sie ihre deutlich größere Bekanntheit, um den Namen stärker mit sich selbst zu verknüpfen. Die Anwälte der Sängerin halten eine Verwechslung dagegen für unplausibel – angesichts ihrer weltweiten Reichweite und der wesentlich kleineren Onlinepräsenz der Band.








