Elvis-Verwalter verklagen KI-Firma auf 36,9 Millionen Euro
Die Verwalter des musikalischen Nachlasses von Elvis Presley (†42) ziehen gegen das KI-Unternehmen Anthropic vor Gericht. Der Vorwurf gegen die Firma hinter dem Chatbot Claude wiegt schwer: Insgesamt 274 Songs des verstorbenen King of Rock 'n' Roll sollen ohne jede Erlaubnis zum Training der künstlichen Intelligenz verwendet worden sein. Für die mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen verlangen die Kläger 41,1 Millionen US-Dollar Schadenersatz – umgerechnet sind das rund 36,9 Millionen Euro. Damit nicht genug: Zusätzlich fordern sie eine dauerhafte Unterlassungsverfügung. Diese soll Anthropic gerichtlich untersagen, die geschützten Werke künftig weiterhin ohne entsprechende Erlaubnis zu verwenden. Damit rückt ein großer Teil von Elvis' berühmtem Musikkatalog in den Mittelpunkt eines Rechtsstreits über den Umgang von KI-Firmen mit urheberrechtlich geschützten Inhalten.
Betroffen sein sollen ausgerechnet die ganz großen Klassiker: "Can't Help Falling in Love", "Don't Be Cruel" und "A Little Less Conversation" tauchen in der Aufzählung auf. Der Vorwurf endet aber nicht beim Training der Software. Claude soll trotz eingebauter Schutzmechanismen auf entsprechende Anfragen hin abgewandelte Elvis-Songs ausspucken können – und dabei Melodien und Refrains nahezu eins zu eins wiedergeben. Darüber hinaus soll das Unternehmen Angaben zur Rechteverwaltung verändert oder ganz entfernt und technische Schutzvorkehrungen umgangen haben. Neben Schadenersatz und Unterlassung verlangen die Kläger deshalb auch ein Geschworenenverfahren sowie die Vernichtung sämtlicher nicht autorisierter Kopien. Anthropic weist die Anschuldigungen zurück und hat angekündigt, sich gegen die Klage zu verteidigen. Beim Training seiner KI beruft sich das Unternehmen auf das US-amerikanische Fair-Use-Prinzip – dieses beschreibt die "angemessene Nutzung" urheberrechtlich geschützter Inhalte ohne Zustimmung des Rechteinhabers, unterliegt allerdings Kriterien.
Der Sänger, der auch als Schauspieler vor der Kamera stand, ging als "King of Rock and Roll" in die Musikgeschichte ein. Am 16. August 1977 starb er im Alter von nur 42 Jahren. Sein umfangreiches musikalisches Vermächtnis blieb jedoch bestehen – und genau dessen Rechte stehen nun im Zentrum des Rechtsstreits mit dem KI-Unternehmen. Privat war der Musiker zum Zeitpunkt seines Todes geschieden und hinterließ ein Kind. Die aktuelle Klage wird allerdings nicht von einem namentlich genannten Familienmitglied, sondern von den Verwaltern seines musikalischen Nachlasses geführt. Sie wollen mit dem Verfahren klären lassen, ob und in welchem Umfang die KI-Firma seine geschützten Songs ohne Erlaubnis für ihr System verwendet hat.

























