Marius Borg Høiby könnte die Untersuchungshaft verlassen

Marius Borg Høiby könnte die Untersuchungshaft verlassen

- Anita Ehlert
Lesezeit: 3 min
Promiflash.de bei Google bevorzugenPromiflash.de bei Google bevorzugen

Marius Borg Høiby (29) könnte die Untersuchungshaft verlassen, in der er seit Beginn seines Prozesses im Februar sitzt. Nun hat das Osloer Amtsgericht am Montag seinem Antrag auf Entlassung stattgegeben, den er bereits mehrfach gestellt hatte. Eine mögliche Freilassung ist allerdings an konkrete Auflagen geknüpft. Wie aus der Entscheidung des Gerichts hervorgeht, hat er zugestimmt, sich regelmäßig bei den Behörden zu melden. Zudem muss er Alkohol- und Drogentests absolvieren. Diese Bedingungen sollen auch nach einer Entlassung eine engmaschige Kontrolle ermöglichen. Das berichtet unter anderem der norwegische Sender tv2. Ob er tatsächlich auf freien Fuß kommt, ist trotzdem noch nicht sicher. Die Staatsanwaltschaft legte gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung ein. Damit ist weiterhin offen, ob und wann der Norweger das Gefängnis tatsächlich verlassen kann. Wann über das Rechtsmittel entschieden wird, geht aus den vorliegenden Informationen nicht hervor.

Wie die Meldepflicht konkret aussehen soll, ist bislang nicht bekannt. Weder die Abstände zwischen den Terminen noch die zuständige Behörde wurden öffentlich festgelegt. Laut Gericht liegt die genaue Ausgestaltung dieser Auflage im Ermessen der Staatsanwaltschaft. Das Osloer Amtsgericht hält die Kombination aus Meldepflicht sowie Alkohol- und Drogentests für ausreichend, um einer möglichen Wiederholungsgefahr entgegenzuwirken. Gleichzeitig betonen sie aber, dass sie auch notwendig seien. Nur so könne einer Wiederholungsgefahr begegnet und eine erneute Untersuchungshaft vermieden werden. In seiner Einschätzung geht das Gericht davon aus, dass keine weiteren Straftaten zu erwarten sind, solange Marius alle angeordneten Bedingungen einhält. Die Auflagen sind somit die entscheidende Voraussetzung für seine mögliche Freilassung. Die Entscheidung fällt damit zwar zugunsten von Marius aus, endgültig ist sie aber noch lange nicht. Bis zur Klärung bleibt damit offen, ob und unter welchen zeitlichen Vorgaben Marius die Untersuchungshaft tatsächlich verlassen darf.

Mit Auflagen hat Marius bereits Erfahrung. Schon vor seiner Untersuchungshaft war Marius über einen längeren Zeitraum kontrolliert worden. Während eines 16 Wochen dauernden und elektronisch überwachten Aufenthalts auf dem königlichen Gut Skaugum galt für ihn ein striktes Verbot von Alkohol und anderen Rauschmitteln. Mehrmals pro Woche wurde kontrolliert, ob er sich daran hielt. Bei einem dieser Tests fiel das Ergebnis auf Alkohol positiv aus. Marius bestritt jedoch, wissentlich oder freiwillig Alkohol konsumiert zu haben. Auch die Kontrolleure hatten demnach nicht den Eindruck, dass er alkoholisiert war. Abgesehen von diesem Befund sieht das Gericht laut seiner Entscheidung keinen Verdacht darauf, dass der Sohn von Königin Mette-Marit (53) gegen weitere Vorgaben verstoßen hat. Die Staatsanwaltschaft bewertet den Vorfall allerdings anders: Sie stuft das Testergebnis als Verstoß ein. Sie begründete ihr Vorgehen mit der Sorge vor einem möglichen Rückfall und dem Risiko weiterer Straftaten. Diese Bedenken spielen nun auch beim Streit um die angeordnete Freilassung eine zentrale Rolle.

Marius Borg Høiby nach dem Trauergottesdienst für König Harald V in Oslo
Getty Images
Marius Borg Høiby nach dem Trauergottesdienst für König Harald V in Oslo
Marius Borg Høiby bei der Trauerfeier für König Harald V in Oslo, 9. September 2026
Getty Images
Marius Borg Høiby bei der Trauerfeier für König Harald V in Oslo, 9. September 2026
Marius Borg Høiby beim 25-jährigen Thronjubiläum von König Harald in Trondheim, 23. Juni 2016
Imago
Marius Borg Høiby beim 25-jährigen Thronjubiläum von König Harald in Trondheim, 23. Juni 2016
Wie bewertet ihr die Entscheidung, Marius unter Auflagen aus der U-Haft zu entlassen?