Marius Borg Høiby (29) will seine Untersuchungshaft nicht länger hinnehmen und wendet sich an den Obersten Gerichtshof Norwegens. Seine Verteidiger Alexander Greaker und Daniel Storrvik haben Beschwerde gegen einen Beschluss des Berufungsgerichts Borgarting eingereicht. Das Gericht hatte eine Freilassung ihres Mandanten abgelehnt. Gegenüber Aftenposten begründeten die Anwälte ihren Schritt: "Wir legen jetzt beim Obersten Gerichtshof Beschwerde gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts ein, weil wir der Auffassung sind, dass das Berufungsgericht das Gesetz falsch ausgelegt hat." Nicht alle Umstände will die Verteidigung öffentlich machen. Grund dafür sei die Rücksicht auf die Privatsphäre und die Gesundheit von Marius. Nach ihren Angaben seien diese nicht genannten Umstände jedoch sowohl für die rechtliche Beurteilung als auch für Marius' Interessen von Bedeutung. Seine Untersuchungshaft ist derzeit bis zum 30. November angeordnet.
Zu Beginn der Woche hatte es für Marius noch anders ausgesehen: Das Osloer Amtsgericht erlaubte eine Freilassung unter Auflagen. Vorgesehen waren unter anderem eine Meldepflicht sowie Alkohol- und Drogentests. Doch die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein, und anschließend kippte das Berufungsgericht die Entscheidung wieder. Ausschlaggebend waren unter anderem drei positive Alkoholtests. Sie wurden bei einer unangekündigten Kontrolle auf Skaugum mit verschiedenen Messgeräten durchgeführt. Marius bestritt, bewusst getrunken zu haben. Er machte teils eine Mundspülung, teils vergorenen Apfelsaft verantwortlich. Die Richter hielten das nicht für glaubwürdig: Den Mund habe er erst nach der ersten Messung ausgespült, ein Gärgeruch sei nicht festgestellt worden und der erste Wert sei für die Apfelsaft-Erklärung zu hoch gewesen. Die Polizei ordnete daraufhin engmaschigere Kontrollen und häufigere Tests an. Das Berufungsgericht sieht weiterhin eine erhebliche Gefahr erneuten Rauschmittelkonsums und weiterer Straftaten. Die ursprünglich vorgesehenen Auflagen reichten aus seiner Sicht nicht aus.
Marius befindet sich bereits seit Februar in Untersuchungshaft. Die vergangenen rund 16 Wochen verbrachte er mit Fußfessel auf Skaugum. Dort durfte er unter bestimmten Voraussetzungen Besuch empfangen und Zeit mit seiner Mutter verbringen. Bis zu den positiven Tests war er wegen Alkoholkonsums nicht aufgefallen. Obwohl die aktuelle Haftanordnung nur bis Ende November gilt, prüfte das Berufungsgericht die Verhältnismäßigkeit bereits mit Blick auf das erwartete Urteil im Berufungsprozess im März oder April 2027. Automatisch beschlossen ist eine Haft bis dahin allerdings nicht. Über jede weitere Verlängerung muss neu entschieden werden. Der Berufungsprozess soll am 9. Februar beginnen und knapp einen Monat dauern. Marius wehrt sich gegen Teile seiner erstinstanzlichen Verurteilung zu vier Jahren Haft. Dazu zählen Schuldsprüche wegen zweier Vergewaltigungen und wegen Misshandlungen in einer früheren Beziehung. Bei sämtlichen angefochtenen Vorwürfen gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

























