Prinz Harry (42) will das Aus seiner Klage gegen den Daily-Mail-Verlag nicht akzeptieren. Wie Gerichtsmitarbeiter bestätigten, beantragte der Herzog von Sussex am Freitag beim Court of Appeal, zwei Entscheidungen von Justice Nicklin überprüfen zu lassen. Hintergrund ist ein Verfahren gegen Associated Newspapers mit einem Streitwert von 50 Millionen Pfund (60 Millionen Euro). Harry wirft dem Medienhaus vor, seine Privatsphäre verletzt und sich Informationen mutmaßlich auf rechtswidrigem Weg beschafft zu haben. Der High Court hatte die Klage im Juli vollständig abgewiesen. Nun sollen sowohl dieses Urteil als auch die Anordnung zur Kostenübernahme noch einmal auf den Prüfstand. Mehrere prominente Mitkläger gehen den Weg an seiner Seite.
Im Juli war das Urteil für die Kläger ein Rückschlag: Justice Nicklin sah ihre Vorwürfe als nicht ausreichend belegt an. Nach seiner Einschätzung hatten sie nicht nachweisen können, dass Associated Newspapers unrechtmäßig an Informationen gelangt war. Harry und seine Mitstreiter wollen dabei nicht stehen bleiben. Ihr Sprecher erklärte: "Wir bestätigen, dass die Kläger heute beim Berufungsgericht Anträge auf Zulassung einer Berufung gegen die Urteile von Mr Justice Nicklin hinsichtlich der Abweisung ihrer Ansprüche und der Anordnung zur Übernahme der Kosten eingereicht haben." Zur Haltung der Gruppe sagte er außerdem: "Die Kläger widersprechen diesen beispiellosen Entscheidungen respektvoll, da sie diese für rechtlich und sachlich fehlerhaft halten." Eine Begründung lieferte die Erklärung nicht.
Zu der Klägergruppe gehören neben Harry Sänger Elton John (79) und sein Ehemann David Furnish (64), die Schauspielerinnen Liz Hurley (61) und Sadie Frost (61) sowie Baroness Doreen Lawrence. Alle sechs stellen sich gemeinsam gegen den Verlag hinter der Daily Mail. Wie es weitergeht, hängt vom Berufungsgericht ab: Mit den Anträgen ist noch nichts über die Sache selbst entschieden. Zuerst prüft der Court of Appeal, ob eine Berufung gegen Urteil und Kostenentscheidung überhaupt zugelassen wird. Fällt die Antwort positiv aus, könnte das Gericht anschließend die Vorwürfe gegen das Medienhaus inhaltlich behandeln.
























