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Starren verboten: So streng sind "Der Bachelor"-Verträge!Actionpress/ Thomas NiedermüllerZur Bildergalerie

Starren verboten: So streng sind "Der Bachelor"-Verträge!

10. Jan. 2019, 9:42 - Promiflash Redaktion

Verbote über Verbote bei Der Bachelor! Auch in diesem Jahr begeben sich 20 liebeshungrige Frauen auf die Jagd nach roten Rosen – alle wollen sie das Herz des Junggesellen Andrej Mangold (31) erobern. Die Mädels müssen während ihrer Teilnahme an dem Kuppel-Format jedoch einiges beachten – ihr Zusammenleben ist vom Sender streng geregelt. Das sind die skurrilsten Verhaltensregeln in den Show-Verträgen!

Die Kandidatinnen der Show werden dazu angehalten, sich nicht anzuzicken. Wie Bild dem Vertrag entnehmen konnte, dürfen sich die Mädels weder gegenseitig beleidigen noch anschreien; es ist nicht einmal erlaubt, eine Konkurrentin anzustarren. Außerdem gilt ein strenges Handy-Verbot während der gesamten Dreharbeiten. Ein Not-Telefon für eventuelle Kummer-Anrufe steht dennoch bereit – allerdings dürfen es die Kandidatinnen nur unter der Aufsicht des Senders nutzen.

Hält sich eines der Rosen-Babes nicht an die Regeln, so gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder, die Dame wird vom Format ausgeschlossen oder sie muss mit einer Vertragsstrafe von bis zu 5.000 Euro rechnen.

Alle Episoden von "Der Bachelor" bei TVNOW.

Hättet ihr gedacht, dass der Vertrag so streng ist?
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