

Von Polizeigewerkschaft: Jan Böhmermann bekommt Anwaltspost
Die Polizeigewerkschaft hat eine Programmbeschwerde gegen Jan Böhmermann (44) und seine Sendung "ZDF Magazin Royale" eingereicht. Das Anwaltsschreiben bezieht sich laut Bild konkret auf eine Episode der Satire-Show, in der der Entertainer schwere Vorwürfe gegen die Bundespolizei erhebt und über die Beamten herzieht. Dabei ging es in erster Linie um die Arbeit der Beamten innerhalb des Einreiseprogramms für Flüchtlinge. Jan unterstellte der Institution und den Mitarbeitern Inkompetenz und ein bewusst fehlerhaftes Arbeiten. Zum Lachen war der Bundespolizei allerdings gar nicht zumute. Das Anwaltsschreiben fordert jetzt, die Folge von sämtlichen Plattformen zu nehmen und die Aussagen von Jan über die Kompetenz der Bundespolizei "richtigzustellen".
In seiner Sendung hatte Jan sich vor allem den Polizeigewerkschafter Manuel Ostermann vorgeknöpft. Die Kritik an dem Politiker brachte diesem aber auch persönliche Probleme, denn aufgrund der Sendung erreichten ihn jede Menge Hassnachrichten, wie er dem Magazin erzählt: "Solche Anschuldigungen von Herrn Böhmermann zu hören, betrifft mich zwar, aber trifft mich nicht, denn ich weiß Herrn Böhmermann sehr wohl einzuordnen. Was mich aber trifft, ist die Flut an Hassnachrichten [...], die nicht nur mich, sondern auch meine Familie getroffen hat. Und dafür hat Herr Böhmermann eine Verantwortung." Der Moderator selbst bezog bisher noch nicht Stellung zu dem Schreiben.
Kritik an seiner Sendung dürfte der 44-Jährige aber mittlerweile gewöhnt sein. Seine teils kontroversen, aber eigentlich immer schwarzhumorigen Aussagen bekommen regelmäßig Gegenwind. Auch vergangenes Jahr wurde gegen ihn ermittelt. Grund dafür war die Episode, in der Jan als Jäger verkleidet mit einem Jagdgewehr fuchtelte. Im Laufe der Folge richtete er das Gewehr nicht nur auf seine Band, sondern drückte auch ab – ohne Folgen, da die Waffe präpariert war. Allerdings begann die Kölner Polizei daraufhin zu ermitteln, denn in Deutschland braucht man für den Gebrauch eines solchen Gewehrs einen Waffenschein. "Es wird geprüft, um was für eine Waffe es sich gehandelt hat und ob durch die Verwendung der Waffe ein Verstoß gegen das Waffengesetz oder andere Vorschriften vorgelegen hat", erklärte eine Vertreterin der Polizei.