Vor Gericht: P. Diddy lehnt eigene Aussage freiwillig ab
P. Diddy (55) hat im Rahmen seines laufenden Prozesses vor Gericht laut ABC News bekannt gegeben, dass er nicht in eigener Sache aussagen wird. Die Entscheidung teilte der Rapper und Musikproduzent direkt vor Richter Arun Subramanian mit und bestätigte, dass dieser Entschluss gemeinsam mit seinen Anwälten getroffen wurde. "Verstehen Sie, dass Sie als Angeklagter das Recht haben, auszusagen, wenn Sie dies wünschen?", fragte der Richter. "Ja, Euer Ehren", antwortete der "I'll Be Missing You"-Interpret eindeutig und lehnte die Aussage aus freien Stücken ab.
Im Zentrum des Verfahrens steht eine lange Liste von Vorwürfen, die auf eine Anklageschrift der Bundesanwaltschaft zurückgehen. Diese beinhaltet unter anderem schwerwiegende Beschuldigungen wie kriminelle Verschwörung, Sexhandel, Zwangsarbeit, Entführung und Bestechung. Die Verteidigung um Alexandra Shapiro hat sich bislang darauf konzentriert, die Basis der Anklage zu hinterfragen und die einzelnen zugeschriebenen Handlungen anzufechten. Der Entschluss von P. Diddy, nicht in den Zeugenstand zu treten, wurde auch vom Richter im Detail erfragt, um sicherzustellen, dass der Musiker diese Wahl aus eigenem Willen und vollständig informiert getroffen hat.
Hintergrund für die Entscheidung, selbst nicht auszusagen, könnten die Risiken sein, die mit seiner Aussage verbunden wären. Der Musiker hat neben den strafrechtlichen Vorwürfen auch mehr als 60 offene zivilrechtliche Verfahren vor sich. Eine Aussage unter Eid könnte ihn in diesen komplizierten rechtlichen Auseinandersetzungen zusätzlich belasten. Experten weisen darauf hin, dass jede Aussage in seinem aktuellen Verfahren möglicherweise in anderen Prozessen gegen ihn verwendet werden könnte. Schon seit Beginn des Verfahrens setzt P. Diddys Verteidigung auf Zurückhaltung, um negative Folgen für den Künstler zu minimieren.