Ausgeschiedener Juror hat keine Verbindung zu P. Diddy
Im Prozess gegen P. Diddy (55) gab es am 16. Juni eine bemerkenswerte Wendung: Ein Geschworener wurde vom Richter aus dem Verfahren ausgeschlossen. Der 41-jährige Mann, dessen Identität nicht öffentlich bekannt ist, wurde wegen Widersprüchen in seinen Angaben als unglaubwürdig eingestuft. Entgegen mancher Gerüchte, der Juror könnte in Kontakt mit dem Angeklagten stehen, sei er laut TMZ schlichtweg überfordert von der medialen Aufmerksamkeit des Falls gewesen.
Da der entlassene Geschworene das gesteigerte Interesse der Presse als Belastung empfand, wolle er auch nach seinem Ausscheiden keinerlei Interviews geben oder Veröffentlichungen zustimmen. Wie ein Insider gegenüber TMZ berichtete, sei der ehemalige Juror unabsichtlich in den Prozess geraten, indem er durch eine Vorladung in das Verfahren berufen wurde. Er höre weder P. Diddys Musik noch interessiere er sich besonders für den Fall. Er habe laut Berichten keinerlei Interesse an Prominenz oder am Rampenlicht. Stattdessen möchte er rasch wieder zu seinem Alltag zurückkehren.
Im Zusammenhang mit prominenten Prozessen kommt es regelmäßig zu Diskussionen über die Auswahl und Neutralität von Geschworenen. Denn besonders in Verfahren mit berühmten Angeklagten wie dem Rapper und Unternehmer P. Diddy steht die Frage im Raum, ob die Jury durch Berühmtheit oder medialen Druck beeinflusst wird. Zuletzt hatte P. Diddys Verhalten im Gerichtssaal für Aufsehen gesorgt, als er versuchte, mit einem Geschworenen Blickkontakt herzustellen und darüber zu kommunizieren. Den Platz des entlassenen Juroren nahm der erste Ersatzgeschworene ein, ein älterer Mann aus Westchester County.