Alfons Schuhbeck könnte für über vier Jahre in Haft kommen
Im Prozess gegen den einst gefeierten Star-Koch Alfons Schuhbeck (76) gibt es neue Entwicklungen: Die Staatsanwaltschaft hat nun eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sieben Monaten gefordert, in die auch eine frühere Verurteilung wegen Steuerhinterziehung eingerechnet ist. Dem TV-Star wird vorgeworfen, durch vorsätzliche Insolvenzverschleppung, Subventionsbetrug und weitere Straftaten ein Firmenimperium betrieben zu haben, das ihm letztendlich über den Kopf gewachsen sei. Besonders schwer wiegt dabei der Vorwurf, dass er in der Corona-Pandemie unrechtmäßig staatliche Hilfen beantragt haben soll. Ein Urteil zu seinen Vergehen wird laut Bunte noch für den heutigen Tag erwartet.
Bereits in einem vorherigen Verfahren wurde er wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Der Vollzug dieser Strafe ist derzeit ausgesetzt, da der Ex-Gastronom an Krebs erkrankt ist und medizinische Behandlung außerhalb des Gefängnisses benötigt. Im aktuellen Prozess hatte der frühere Fernsehkoch die Vorwürfe eingeräumt. Sein Geständnis ist Teil eines sogenannten Deals, der einen Strafrahmen von vier bis vier Jahren und acht Monaten vorsieht. Der riesige Schuldenberg seiner insolventen Unternehmen zeigt das Ausmaß der wirtschaftlichen Probleme, die der 76-Jährige jahrzehntelang zu bewältigen hatte.
Bereits vor zwei Wochen hatte Insolvenzverwalter Max Liebig im Gerichtssaal für Aufsehen gesorgt. Damals wurde bekannt, dass die Gläubiger eine unfassbare Summe von 27 Millionen Euro fordern. Wie das Gericht laut Bild erfuhr, können sie aber höchstens mit einer Rückzahlung von etwa zehn Prozent rechnen. Die Schocknachricht verbreitete sich schnell und ließ selbst erfahrene Prozessbeobachter sprachlos zurück. Max erklärte weiter, dass gleich zehn Firmen betroffen seien, die der Fernsehkoch über die Jahre am Münchner Platzl geführt hatte. Doch in den Bilanzen herrschte offenbar Chaos: Geordnete Buchhaltung habe es seit Jahren nicht mehr gegeben.