So viele Jahre Haft drohen Matthew Perrys (†) Drogendealerin
Jasveen Sangha, die als "Ketamin-Königin" bekannt ist, hat sich schuldig bekannt, nachdem sie für den Drogentod des Hollywood-Schauspielers Matthew Perry (†54) verantwortlich gemacht wurde. Am Mittwoch, dem 3. September, wurde sie in Los Angeles für mehrere Anklagepunkte vor Gericht gestellt, darunter Drogenhandel und die Verteilung von Ketamin mit tödlichen Folgen. Bei der Anhörung waren auch Perrys Mutter Suzanne Perry und sein Stiefvater Keith Morrison anwesend. Der Schuldspruch gegen Sangha könnte ihr eine langjährige Strafe einbringen, denn sie könnte dafür Jahrzehnte im Gefängnis verbringen müssen. Obwohl die Länge der Haftstrafe noch nicht endgültig feststeht, muss sie wohl mit bis zu 65 Jahren hinter Gittern rechnen, wie unter anderem Deadline berichtet.
Die Ermittlungen ergaben, dass Jasveen das Medikament an eine Zwischenperson, Erik Fleming, verkaufte, die es dann an Matthew Perrys Assistenten Kenneth Iwamasa weitergab. Am 28. Oktober 2023 wurde der beliebte Schauspieler, bekannt aus der Serie Friends, in seinem Haus in Los Angeles tot aufgefunden, nachdem sein Assistent ihm mindestens drei Dosen des von Sangha verkauften Ketamins injiziert hatte. Diese tödliche Mischung aus Ketamin, anderen Drogen sowie das Ertrinken führte zu Matthews tragischem Tod. Inzwischen wurden auch andere Beteiligte, darunter zwei Ärzte und Fleming selbst, für schuldig befunden.
Jasveen Sangha, die doppelte Staatsbürgerschaften in Großbritannien und den USA besitzt, hat ihren Schuldspruch im Rahmen einer Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft akzeptiert und hofft, dadurch ein milderes Urteil zu erhalten. Ihr Anwalt Mark Geragos erklärte, sie übernehme "Verantwortung für ihre Handlungen". Bereits in der Vergangenheit hatten Berichterstattungen hervorgehoben, dass Sanghas Handlungen, insbesondere der Verkauf von Ketamin, zu schweren gesundheitlichen Schäden führten. Auch wenn sie zuvor ihre Unschuld beteuert hatte, änderte sie nun ihre Verteidigungsstrategie, um einem bevorstehenden Prozess zu entgehen.