Strafbefehl gegen Schlagersänger Nino de Angelo erlassen
Schlagerstar Nino de Angelo (62) muss sich erneut mit der Justiz auseinandersetzen: Das Amtsgericht Kempten im Allgäu hat nach Abschluss der Ermittlungen einen Strafbefehl gegen den Sänger erlassen. Grundlage ist ein Antrag der Staatsanwaltschaft Kempten, die dem Musiker mehrere Verkehrsdelikte zur Last legt. "Der Strafbefehl wurde antragsgemäß erlassen und zugestellt", lässt Richterin Katrin Eger auf RTL-Anfrage verlauten. Es geht um einen Vorfall vom 9. Juli 2025 in einem Parkhaus, bei dem Nino allein unterwegs gewesen sein soll. Für den Sänger beginnt nun ein Wettlauf mit der Zeit, denn er hat wohl nur zwei Wochen, um zu reagieren.
Konkret wirft die Staatsanwaltschaft Nino vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Sachbeschädigung und ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vor, wie Oberstaatsanwalt Thomas Hörmann gegenüber dem Sender erklärt hat. Nach den Ermittlungen soll der "Jenseits von Eden"-Interpret in dem Parkhaus zunächst ein anderes Auto touchiert und beim Herausfahren anschließend eine Schranke beschädigt haben. Der Sachschaden wird auf rund 3.500 Euro beziffert. Anschließend soll sich der Sänger mit seinem Sportwagen eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert haben. Die Anklagebehörde beantragte für die Taten eine Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Sperre für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. Noch ist die Entscheidung jedoch nicht rechtskräftig, und bis zu einem endgültigen Urteil gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Doch das ist nicht das Einzige, was bei Nino aktuell nicht rund läuft. Bereits vor vier Monaten berichtete der Sender, dass der Sänger offenbar mit erheblichen finanziellen Problemen zu kämpfen hat. Laut Insolvenzunterlagen belaufen sich seine festgestellten Schulden angeblich auf fast 90.000 Euro. Zusätzlich waren weitere Forderungen von mehr als 348.000 Euro angemeldet worden. Das machte eine Gesamtsumme von über 438.000 Euro, deren Herkunft jedoch unklar blieb. Nino wollte sich zu den Zahlen und seiner Situation auf Anfrage nicht äußern.






