Bei Verurteilung: Könnte König Harald Marius begnadigen?
In Norwegen sorgt der Prozess gegen Marius Borg Høiby (29) für Aufsehen. Dem 29-jährigen Sohn von Prinzessin Mette-Marit (52) werden mehrere sexuelle Übergriffe vorgeworfen, darunter mutmaßliche Vergewaltigungen in vier Fällen mit insgesamt 40 Anklagepunkten. Das Urteil soll am 19. März 2026 fallen. Bei einem Schuldspruch drohen bis zu zehn Jahre Haft. Brisant ist zudem, dass König Harald V. (89) nach dem Urteil theoretisch Gnade gewähren könnte. Darauf weisen norwegische Medien wie Verdens Gang hin. Marius ist zwar kein offizielles Mitglied der Königsfamilie, steht wegen seiner familiären Nähe aber besonders im Fokus.
Konkret geht es um Artikel 20 der norwegischen Verfassung. Darin heißt es: "Der König hat das Recht, im Staatsrat Verbrecher zu begnadigen, nachdem das Urteil gefällt ist. Der Verbrecher hat die Wahl, entweder die Gnade des Königs anzunehmen oder sich der über ihn verhängten Strafe zu unterwerfen", so die Zusammenfassung bei verfassungen.eu. Für den aktuellen Fall bedeutet das: Erst nach einem Urteil wäre eine Begnadigung überhaupt möglich. Die Hürden sind hoch. Darauf weist der Journalist Tor-Erling Thømt Ruud vom Podcast "Krimpodden" hin. Er erklärte, erforderlich seien etwa "schwere Krankheit, ein sehr hohes Alter in Verbindung mit schlechter Gesundheit oder neue Informationen, die ernsthafte Zweifel an dem Urteil aufkommen lassen". Als weitere Gründe nannte er "humanitäre Erwägungen in Bezug auf die Familie, zum Beispiel, wenn die Inhaftierung kleine Kinder in außergewöhnlicher Weise treffen würde. Oder eine nachträglich offensichtlich unangemessene Strafe, beispielsweise wenn das Gesetz geändert wurde oder sich die Situation in einer Weise entwickelt hat, die das Gericht nicht vorhersehen konnte".
Obwohl Marius vor Prozessbeginn wegen psychischer Probleme in einer Klinik behandelt worden sein soll, sieht der Experte diese Hürde in seinem Fall nicht automatisch als erfüllt an. Hinzu kommt, dass die öffentliche Unterstützung für die Königsfamilie durch den Prozess und durch die bekannt gewordene frühere Freundschaft von Mette-Marit zum verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein (†66) gelitten hat. In der Vergangenheit wurden vergleichbare Situationen in Norwegen nach Einschätzung des Experten eher über Strafaussetzung, Vollzug in spezialisierten Einrichtungen oder Bewährungsstrafen gelöst – nicht über eine königliche Begnadigung.







