Sexistische Bemerkung? Gérard Depardieu stoppt Klage
Gérard Depardieu (77) hat seine Diffamierungsklage gegen den französischen Staatssender France Télévisions fallen gelassen. Das teilte seine Anwältin Delphine Meillet öffentlich mit. Damit verzichtet der Schauspieler darauf, den juristischen Streit um einen umstrittenen Dokumentarfilm vor Gericht auszufechten. "Gérard Depardieu möchte sich voll und ganz dem widmen, was immer die Essenz seines Lebens war: der Kunst, der Neugier, der Spiritualität und seinen Angehörigen", so Meillet laut der FAZ. Trotz des Rückzugs hält Gérard an seiner Grundhaltung fest: Die Darstellung seiner Person in dem Dokumentarfilm sei seiner Ansicht nach nicht ausgewogen und sachlich unvollständig gewesen.
Um zu verstehen, warum es überhaupt zu dieser Klage kam, muss man auf das Jahr 2023 zurückblicken. Damals strahlte France Télévisions im Rahmen des Magazins "Complément d'Enquête" einen Dokumentarfilm aus, der für erhebliches Aufsehen sorgte. In den Aufnahmen ist Gérard auf einer Drehreise in Nordkorea zu sehen und zu hören. Dabei kommentiert er ein etwa zehnjähriges Mädchen, das auf einem Pferd reitet, mit den Worten: "Wenn es galoppiert, dann bekommt sie einen Orgasmus." Kurz darauf fuhr er fort: "Gut so, meine Kleine. Guck mal, wie sie sich reibt." Gérard ließ über seine Anwältin erklären, seine Kommentare hätten einer erwachsenen Frau gegolten, die im Schnitt nicht zu sehen gewesen sei. Der Sender hielt dagegen: Zwei unabhängige Gutachten kamen laut France Télévisions übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die Äußerungen tatsächlich an das Kind gerichtet worden seien und keinerlei Bildmanipulation stattgefunden habe. Abseits der Mädchen-Szene enthielt der Film weitere anzügliche Aussagen – etwa gegenüber seiner jungen Übersetzerin, der er seine Körperdaten auf vulgäre Weise schilderte: "Ich wiege 124 Kilo, mit Erektion 126."
Im Mai 2025 wurde Gérard von einem Pariser Gericht wegen sexueller Übergriffe auf zwei Frauen während Filmproduktionen im Jahr 2021 schuldig gesprochen und zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Berufungsverfahren soll im November 2026 stattfinden. Darüber hinaus hat die Justiz einen weiteren Prozess angeordnet: Es geht um den Vorwurf der Vergewaltigung der Schauspielerin Charlotte Arnould. Gegen dieses Verfahren hat Gérard Rechtsmittel eingelegt. Für den Mann, der in mehr als 200 Filmen mitgewirkt hat und einst als einer der bedeutendsten Charakterdarsteller Frankreichs galt, ist der Absturz tief. Auch seine Tochter wurde zuletzt in den Strudel hineingezogen: Im Februar 2026 meldete sie sich auf Instagram zu Wort, um sich gegen Anfeindungen zu wehren, die ihr wegen ihres Vaters entgegenschlagen.








