Stalker-Prozess: Sandra Bullock erlebt schweren Rückschlag

Sandra Bullock in der "Tonight Show" von Jimmy FallonGetty Images
23. Juli 2016 -
Promiflash Redaktion

Seit dem Frühjahr 2015 läuft der Prozess gegen den Mann, der im Jahr zuvor in das Anwesen von Hollywood-Star Sandra Bullock (51) eingedrungen war - während die Schauspielerin zu Hause war, sich in Todesangst in ihrem Badezimmer versteckte und den Notruf wählte. Eigentlich schien der Fall ziemlich klar zu sein, doch jetzt erlebte Sandra Bullock im Gerichtsverfahren einen herben Rückschlag.

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Helena Bonham Carter auf einer Filmpremiere in New YorkGetty Images

Nicht bei der Verhaftung, sondern erst im späteren Verlauf der Ermittlungen hatten die Polizisten nicht nur ein Maschinengewehr, das der Angeklagte Joshua Corbett angeblich beim Einbruch dabei hatte, sondern ein regelrechtes Arsenal vorgefunden. Doch genau dieses Waffenlager wurde von dem Richter in Los Angeles nun für die Verhandlung als nicht zulässiges Beweismittel abgelehnt, berichtet Buzzfeed News. Joshua Corbetts Anwalt hatte einen entsprechenden Antrag gestellt, weil bei der Polizeibefragung die Rechte seines unschuldig plädierenden Mandanten missachtet worden seien und er den Beamten nur unter größtem Druck die Erlaubnis erteilt habe, sein Haus und seinen Waffen-Safe zu durchsuchen.

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Sandra Bullock mit ihrem Sohn Louis

Weil die als Beweise vorgeführten Waffen durch eben diese erzwungene Durchsuchung entdeckt wurden, urteilte der Richter nun zugunsten von Joshua Corbett. Damit wackelt allerdings die Grundlage der Staatsanwaltschafts-Strategie, die sich stark auf Corbetts vermeintliche Vergehen gegen das Waffengesetz stützt und alles versucht, den Mann hinter Gittern zu bringen.

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Lady Gaga und Taylor Kinney im Februar 2016Getty Images

Joshua Corbetts Verteidigung möchte dagegen beweisen, dass Sandra Bullocks Stalker, der - wie mittlerweile herauskam - beim Eindringen in das Heim des Filmstars keine Waffe bei sich trug, kein Krimineller, sondern ein Mann mit psychischen Problemen ist, der eine dementsprechende Behandlung statt Gefängnis brauche.

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