In der aktuellen Staffel der beliebten Kuppelshow Die Bachelorette hatte ein Kandidat um die Gunst der Rosenverteilerin Melissa (25) gebuhlt. Diese hatte sich in der vergangenen Folge bereits gegen den Single entschieden und ihn nach Hause geschickt. Außerhalb des TV-Formats hatte der junge Mann aber für etliche Schlagzeilen gesorgt – und zwar mit seiner kriminellen Vergangenheit: Das selbst ernannte Johnny-Depp-Double war laut Medienberichten im Juni 2016 verurteilt worden, weil er eine Frau in einer Umkleidekabine gefilmt hatte. RTL hatte bereits klargestellt, von dieser Straftat nichts gewusst haben. Müssen die Kandidaten vor dem TV-Dreh denn kein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen? Promiflash hat bei ehemaligen Bachelorette-Boys nachgefragt...
"Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass man bei der Produktionsfirma ein Führungszeugnis vorlegen muss", erklärte Rafi Rachek (30) im Promiflash-Interview. Aus diesem Grund habe es ihn gewundert, dass so ein Kandidat überhaupt an der Show teilnehmen durfte. Auch Andreas Ongemach (29) bestätigte diese Aussage – er berichtete: "Meiner Erfahrung nach muss man bei jeder TV-Produktion ein Führungszeugnis abgeben." In diesem Dokument hätte eine Straftat eigentlich drinstehen müssen, vermutete der Ex-Rosen-Boy.
RTL hatte sich bereits in einem offiziellen Statement zu der Thematik geäußert und dabei erklärt, nichts von der Straftat gewusst zu haben. "Im Rahmen der rechtlich zulässigen Möglichkeiten wurden alle Teilnehmer im Vorfeld überprüft", versicherten die Verantwortlichen und betonten: "Zu dem hier beschriebenen Vorfall lagen weder der Produktionsfirma noch dem Sender irgendwelche Hinweise vor."
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