"Pech gehabt": Das sagt ein Anwalt zum Cathy-Hummels-Fall
Cathy Hummels (37) musste sich am Mittwoch vor dem Münchener Landgericht verantworten. Der Grund: eine unbezahlte Rechnung in Höhe von 13.000 Euro. Die Moderatorin hatte die Malermeisterin Maren Kogge, bekannt aus der Sendung Guidos Deko Queen, beauftragt, ihr Zuhause mit Rosenbildern zu verschönern. Nach Abschluss der Arbeiten zeigte sich Cathy jedoch unzufrieden mit dem Ergebnis und weigerte sich, die Rechnung zu begleichen. "Es gefällt mir nicht, was da entstanden ist. Das habe ich dir auch gesagt", erklärte sie vor Gericht, wie RTL berichtet.
Was sagt ein Jurist zu der Rechtslage? Rechtsanwalt Jan Siebenhüner erklärt gegenüber dem Sender, dass solche Fälle meist eindeutig seien. Auch wenn ein Kunde unzufrieden mit dem Ergebnis ist, sei der Auftraggeber juristisch verpflichtet, zu bezahlen. "In der Rechtsprechung ist da allerdings eine klare Ansicht vertreten, und zwar: Dann hat man Pech gehabt als Auftraggeber und muss eben dann hier den Künstler trotzdem bezahlen, obwohl einem das Werk möglicherweise nicht gefällt", so der Experte. Dennoch scheint eine außergerichtliche Einigung nicht ausgeschlossen. Cathy lässt verlauten, dass "an einer fairen und friedvollen Lösung gearbeitet wird", um die Angelegenheit möglicherweise vor dem nächsten Gerichtstermin am 9. Juli zu klären.
Einen Tag nach dem Termin vor Gericht meldete sich Cathy auf Instagram bei ihren Fans. In einem kurzen Statement betonte die Moderatorin, dass das Verfahren notwendig gewesen sei, um "alle Beteiligten an einen Tisch zu bekommen und offene Fragen konstruktiv zu klären und eine friedvolle Lösung herbeizuführen". Weiter stellte sie klar: "Aus Respekt vor allen Beteiligten werde ich dieses Thema weiterhin nicht öffentlich kommentieren." Damit unterstrich die Influencerin, dass es sich um eine "rein private Angelegenheit" handele. Die Kommentarfunktion unter dem Video stellte Cathy aus und schrieb lediglich: "Statement zu den aktuellen Berichterstattungen. Danke für euer Verständnis."