Anklage nach Trigg Kisers Tod? Staatsanwältin äußert sich
Erst vor wenigen Tagen erklärte die Polizei, dass es ratsam wäre, Emilie Kisers Mann Brady nach dem Tod seines dreijährigen Sohnes Trigg wegen Kindesmisshandlung anzuklagen. Diesbezüglich äußerte sich nun die zuständige Staatsanwältin auf einer Pressekonferenz. "Mein Mitgefühl gilt der Situation. Aber es gibt einen Unterschied zwischen zivilrechtlicher Fahrlässigkeit – wo jemand verklagt werden kann – und krimineller Fahrlässigkeit", erklärte Rachel Mitchell laut 12news. Momentan müsse man nachweisen, ob Brady es versäumt hat, "ein erhebliches und ungerechtfertigtes Risiko wahrzunehmen, dass das Ergebnis eintritt." In dem Fall: das Risiko, seinen Sohn unbeaufsichtigt an dem nicht abgedeckten Pool spielen zu lassen.
"Das Risiko muss von solcher Art und solchem Ausmaß sein, dass das Versäumnis, es zu erkennen, eine grobe Abweichung von dem Standard der Sorgfalt darstellt, den eine vernünftige Person beachten würde", erklärte Rachel weiter zu der Situation rund um die Kiser-Familie. Ob und wann die Staatsanwältin entscheidet, ob Brady angeklagt wird, erklärte sie auf der Pressekonferenz nicht. Aktuell würden sie die Empfehlung der Polizei, Brady wegen Kindesmisshandlung der Klasse vier, aber noch überprüfen.
Knapp einen Monat nach dem tragischen Ertrinkungstod von Trigg hatte Brady der Polizei erklärt, dass er an dem Abend des 12. Mai mit seinen beiden Söhnen alleine gewesen sei. Sein erstgeborener Sohn hätte nach dem Abendessen alleine draußen am Pool gespielt, was nicht ungewöhnlich gewesen sei. Während Brady sich um sein Baby kümmerte, hätte er Trigg laut The Arizona Republic für "drei bis fünf Minuten" aus den Augen verloren. Später hätte er ihn im Pool aufgefunden – sechs Tage später starb der Dreijährige an den Folgen.