Kommt P. Diddy rechtzeitig zu Weihnachten aus dem Gefängnis?
Sean John Combs, besser bekannt als P. Diddy (55), könnte Weihnachten bei seiner Familie verbringen, sollten seine Anwälte mit ihrem aktuellen Antrag Erfolg haben. Der Musiker, Produzent und Unternehmer beantragte diese Woche via Gerichtsdokumente seine Freilassung aus der Haft, in der er sich seit über einem Jahr befindet. Hintergrund ist ein Urteil, das am 3. Oktober in einem Menschenhandelsprozess fallen soll, in dem Diddy bereits als schuldig befunden wurde. Mit Verweis auf die schlechten Haftbedingungen, wie etwa angebliche Maden im Essen, und die schweren Auswirkungen der Anschuldigungen auf seine Karriere und seine Kinder, argumentieren seine Anwälte für eine milde Strafe.
Die Verteidigung plädiert für eine 14-monatige Haftstrafe, die aufgrund der bereits verbüßten Zeit fast abgeschlossen wäre, zusätzlich zur Teilnahme an Therapieprogrammen. Ihnen zufolge sei eine solche Strafe angemessen, da – wie auch im Strafmaßmemorandum von Marc Agnifilo und Teny Geragos vom 22. September betont – ein umfangreicher Freispruch in anderen ursprünglich erhobenen Anklagepunkten erfolgt sei. Sollte der Antrag jedoch abgelehnt werden, drohen Diddy nach den Empfehlungen der Staatsanwaltschaft bis zu fünf Jahre Haft. Neben der Forderung einer milderen Strafe stellt die Verteidigung außerdem einen Antrag, das Urteil der Geschworenen anzufechten, was zusätzliche Aufmerksamkeit in dem Fall erregt.
Diddy, der für Hits wie "I'll Be Missing You" bekannt ist, hat in der Vergangenheit nicht nur musikalische Erfolge gefeiert, sondern ist auch als Visionär der Musik- und Modebranche bekannt. Mit sieben Kindern, die aktuell ohne ihren Vater auskommen müssen, betont seine Verteidigung seine familiäre Verantwortung und seine gesellschaftlichen Beiträge. Einst als Schwergewicht der Unterhaltungsindustrie bewundert, hat der einstige Mogul ein turbulentes Jahr hinter sich, das nicht nur seine Karriere, sondern auch sein öffentliches Ansehen tiefgreifend erschüttert hat. Nun bleibt abzuwarten, ob das Gericht ihm die Chance auf einen Neuanfang und die Rückkehr zu seiner Familie gewährt.