Staatsanwälte lehnen P. Diddys Antrag auf Freispruch ab

Staatsanwälte lehnen P. Diddys Antrag auf Freispruch ab

- Michelle Hinz
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Die Bemühungen von Sean John Combs, besser bekannt als P. Diddy (55), seine Verurteilung im Zusammenhang mit dem "Mann Act" aufheben zu lassen, stehen weiterhin unter heftiger Kritik. Staatsanwälte des Southern District of New York haben nun offiziell Dokumente eingereicht, in denen sie den Antrag des Rappers scharf zurückweisen. Laut der Verurteilung soll Diddy bei seinen berüchtigten "Freak-Offs" die treibende Kraft hinter der Organisation gewesen sein. Zwar beantragte seine Verteidigung die Aufhebung des Urteils oder einen neuen Prozess, doch die Staatsanwälte argumentieren vehement dagegen. Die Vorwürfe umfassen laut TMZ unter anderem den Transport von Personen über Staatsgrenzen hinweg für sexuelle Aktivitäten.

Diddys Anwälte beteuern hingegen weiterhin, dass ihr Mandant nicht direkt in die Organisation von Prostitution involviert war und keinen finanziellen Profit erzielt habe. Zudem sei er nicht an sexuellen Handlungen mit den beteiligten Personen beteiligt gewesen, sondern habe lediglich voyeuristisch agiert, indem er das Geschehen beobachtete und teilweise filmte. Die Staatsanwaltschaft stellt jedoch klar, dass in zahlreichen Fällen keine Einwilligung der Beteiligten zu den Aufnahmen vorgelegen habe. Außerdem sollen laut TMZ viele der fraglichen Begegnungen überhaupt nicht dokumentiert worden sein. Darüber hinaus werfen die Ermittler dem Musiker vor, die Handlungen aktiv geleitet und in die Abläufe eingegriffen zu haben.

Diddy fiel in der Vergangenheit immer wieder durch kontroverse Schlagzeilen auf, sei es durch exzentrische Partys oder die aktuellen rechtlichen Auseinandersetzungen. Die Diskussionen um die "Freak-Offs" sind dabei besonders brisant, da sie sowohl rechtliche als auch moralische Fragen aufwerfen. Die Verteidigung des Rappers stützt sich unter anderem auf die Argumentation, dass seine angeblichen Handlungen mit der Produktion von Erwachsenenfilmen vergleichbar seien. Ob das Gericht dieser Sichtweise folgt, bleibt nun abzuwarten.

P. Diddy, Rapper
Getty Images
P. Diddy, Rapper
P. Diddy, 2023
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P. Diddy, 2023
P. Diddy im März 2022
Getty Images
P. Diddy im März 2022